Kind auf Hüpftier

APA/DPA/UWE ANSPACH

Radiokolleg

Pflegefamilien (3)

Kinderrechte - Elternrechte

Jedes Kind hat ein Recht darauf, bei seinen leiblichen Eltern groß zu werden. Wenn aus unterschiedlichen Gründen diese nicht in der Lage sind, die Verantwortung zu tragen, wird versucht, für die Kinder eine passende Pflegefamilie zu finden.

Eltern, die nicht in der Lage sind, ausreichend für ihre Kinder sorgen, werden zunächst durch Sozialarbeiter:innen unterstützt. Wenn keine Besserung eintritt und das Wohl der Kinder als gefährdet angesehen wird, kommt es nach einem entsprechen Beschluss durch das Familiengericht zu einer Abnahme. Die leiblichen Eltern haben weiterhin das Recht, zu ihrem Kind Kontakt zu halten. Dieser Kontakt erfolgt in der Regel in Begleitung durch Sozialarbeiter. Für manche Pflegefamilien sind die Besuchskontakte eine Herausforderung. Auch die Kinder wollen ihre leiblichen Eltern mitunter nicht sehen. Doch das Recht der leiblichen Eltern auf Kontakt bleibt bestehen, so lange er von ihnen gewünscht wird und sie sich an mögliche Vorgaben halten. Die Besuchskontakte und das Wissen um die Herkunftsfamilie gelten als wichtiger Teil der Biografiearbeit für betroffene Kinder.

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  • Margit Atzler