Religion aktuell

EuGH, Imame-Ausbildung

EuGH: Behörden dürfen Kopftuch verbieten +++ Ö: Tauziehen um Imame-Ausbildung

1. EuGH: Behörden dürfen Kopftuch verbieten

Behörden dürfen ihren Beschäftigten verbieten ein Kopftuch oder andere religiöse Zeichen am Arbeitsplatz zu tragen, das hat der Europäische Gerichtshof EuGH heute entschieden. Ein belgisches Arbeitsgericht hatte den EuGH zuvor um Auslegung des EU-Rechts gebeten. Anlass war der Rechtsstreit einer muslimischen Gemeindebediensteten um ein Kopftuchverbot am Arbeitsplatz. - Gestaltung: Konstantin Obermayr


2. Ö: Tauziehen um Imame-Ausbildung

In Österreich gibt es derzeit keine institutionalisierte Ausbildung, die einen Imam nach seinem Studium praktisch auf seine Aufgabe als Prediger und Seelsorger in einer Moscheegemeinde vorbereitet. Die islamische Glaubensgemeinschaft will seit Jahren eine solche einrichten. Eine Einigung mit staatlichen Stellen gibt es bis dato keine. - Gestaltung: Lisa Ganglbaur

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Sendereihe

Gestaltung

  • Susanne Krischke