Flugfeld, Austrian Airlines, Flugzeug

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20 Jahre Fluggastrechteverordnung

Großer Wurf mit großen Fragen +++ Elektrische Zahnbürste oder Handzahnbürste?

20 Jahre Fluggastrechteverordnung: Großer Wurf mit großen Fragen

2004 wurden in EU pauschale Entschädigungen für Fluggäste bei Verspätungen oder Annullierungen eingeführt. Abhängig von der Flugstrecke bekommen verhinderte oder verspätete Passagiere bis zu 600 Euro pro Person. Eine einzigartige Entschädigungsregelung und somit ein großer Wurf im Interesse der Konsument:innen - einerseits. Andererseits hat die Fluggastrechteverordnung so viel Judikatur produziert wie kein anderer Rechtsakt und noch immer sind nicht alle Streitfragen geklärt. So stellte der Europäische Gerichtshof in seinem jüngsten Urteil fest, dass nur wer auch tatsächlich in einem verspäteten Flugzeug sitzt, Anspruch auf Ausgleichszahlungen hat. Was Laien kurios erscheinen mag, zeigt Fachleuten, welche Fragen, große wie kleine, der große Wurf noch aufwirft. Auch die Durchsetzung der Ansprüche verläuft häufig zäh. Manche Fluglinien scheinen es sogar darauf anzulegen, geklagt zu werden. Welche Ansprüche wann bestehen, wie man sie durchsetzen kann und was zu tun ist, wenn sich Airline totstellen, erläutert "help"-Rechtskonsulent Sebastian Schumacher

Elektrische Zahnbürste oder Handzahnbürste?

Doppelt so saubere Zähne und bis zu 15-mal gesünderes Zahnfleisch in wenigen Wochen: Mit diesen und ähnlichen Versprechen werben Hersteller elektrischer Zahnbürsten. Mit der deutlich günstigeren Handzahnbürste bekommt man die Zähne aber ebenfalls sauber - solange die Zahnputztechnik stimmt. Und auch bei elektrischen Zahnbürsten überzeugen günstige Modelle im Test.

Moderation: Beate Macura und Matthias Däuble

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  • Beate Macura