PICTUREDESK.COM/DPA PICTURE ALLIANCE
Moment
Schlecht für die Augen: Das Kleingedruckte
Jene seitenweise hinterlegten Vertragsbedingungen, die fast niemand genau liest
10. April 2024, 15:30
Das sogenannte Kleingedruckte hat ein Imageproblem. Wegen des Schriftbilds - es darf nicht kleiner sein als Schriftgröße sechs, gerichtlich festgestellt - und wegen des Inhalts - der als gefühlte Wahrheit ausschließlich dazu dient, Arglose reinzulegen. Im echten Leben firmiert das Kleingedruckte unter Bezeichnungen wie "Vertragsbedingungen" und "Allgemeine Geschäftsbedingungen" und es hat es gar nicht so leicht: Klauseln werden regelmäßig begutachtet, beanstandet und gekippt - teilweise mit weitreichenden Folgen, wie Klagen gegen Gebührenklauseln bei Telekomfirmen, Banken und Fitnessstudios zeigen. Werden die Klauseln gerichtlich kassiert, drohen Unternehmen hohe Rückzahlungen an ihre Kundinnen und Kunden. Kleingedrucktes so zu formulieren, dass sie zweckmäßig und zulässig sind, ist die andere Seite der Kunst. Für Anwälte ein ebenso mühsames wie lukratives Geschäft.
Wort der Woche "Frisieren" vulgo "Tunen": Jonathan Scheucher
Moderation und Regie: Bea Sommersguter