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Moment
Beobachten, Abwägen, im Zweifel Räumen
Vom Evakuieren im Katastrophenfall
24. Oktober 2024, 15:30
Egal, ob durch Naturgewalt oder von Menschen verursacht: Besteht Gefahr für Mensch und Tier in einem bestimmten Gebiet, kann es behördlich evakuiert werden. Das bedeutet, Bewohnerinnen und Bewohner werden in eine sichere Unterkunft gebracht und dort versorgt. Klingt einfach, ist aber kompliziert. Eine Evakuierung im Katastrophenfall ist das letzte Mittel einer Reihe von Maßnahmen, die je nach Bundesland anderes geregelt sind. Wer bestimmt, wann jemand sein Haus oder seine Wohnung verlassen muss? Vom Zusammenspiel zwischen Behörden, Einsatzkräften und Bevölkerung.
Moderation und Regie: Johanna Steiner
Sendereihe
Gestaltung
- Kathrin Wimmer