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Umtausch, Rückgabe, Gewährleistung
Worauf man beim Umtausch von Weihnachtsgeschenken achten sollte
21. Dezember 2024, 11:40
Weihnachten ist die ruhigste und besinnlichste Zeit des Jahres. Sieht man mal davon ab, dass man das Fest vorbereiten muss und jede Menge Geschenke gekauft werden müssen, oft auf den letzten Drücker. Da kann es schon mal vorkommen, dass manche Geschenke nicht passen, nicht funktionieren, oder schlicht und ergreifend nicht gefallen. Nach den Weihnachtsfeiertagen kommt daher in der Regel der große Umtausch. Um sicher zu gehen, dass die Rückgabe und der Umtausch dieser Produkte auch reibungslos funktioniert, sollten aber schon beim Kauf einige Dinge beachtet werden. Eines vorweg: Heben Sie die Kassenbons der gekauften Geschenke jedenfalls auf.
Immer wieder Bisphenol: Jetzt auch in Kleidung
Man könnte meinen, das Thema Bisphenol hat sich erledigt. Babyfläschchen und Schnuller werden seit einiger Zeit mit der Kennzeichnung "BPA-frei" verkauft, in diesen Produkten ist der Einsatz der Stoffe auch verboten. Allerdings nur BPA - andere Bisphenole, die ähnliche Eigenschaften und Nebenwirkungen besitzen, sind erlaubt. "Regretable Substitution" nennt man das im Fachjargon, was so viel heißt wie "bedauerlicher Ersatz". In einem Test des VKI hat sich außerdem gezeigt: Bisphenole können wirklich überall vorkommen, wo Kunststoff verwendet wird. So auch in Unterwäsche.
Unseriöse Datingplattformen: Viel Geld für keine Kontakte
Beschwerden über unseriöse Datingplattformen werden mehr: Allein bei der Arbeiterkammer Vorarlberg (AK) sind es mehrere hundert Fälle pro Jahr. Gelockt werden die Konsumenten mit Testabos, für die auf Video-Erotikseiten geworben wird. Da solche Probemitgliedschaften aber kaum Funktionen erhalten, schließen viele ein Premium-Abo ab. Kostenpunkt: monatlich 80 bis 90 Euro. Anstatt mit echten Kontakten, schreiben sie dort mit bezahlten Mitarbeitern der Plattformen oder erhalten überhaupt nur KI-gesteuerte Texte. Die Kündigung der Abos gelingt dann meistens nicht: Entweder lehnen die Betreiber der Portale ab oder antworten erst gar nicht. In der Folge erhalten die Konsumenten Zahlungsaufforderungen von Inkassobüros oder Anwaltskanzleien, gegen die auch die Interventionen der AK oft nichts helfen. Nur selten wird den Betroffenen ihr Geld wieder rückerstattet.
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