Demonstration gegen sexuelle und digitale Gewalt

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Punkt eins

Von Cybermobbing bis pornographischen Deepfakes

Digitale Gewalt gegen Frauen und wo das Strafrecht hier steht. Gast: Patricia Hofmann, Rechtsanwältin, Wien. Moderation: Marlene Nowotny. Anrufe 0800 22 69 79 | punkteins(at)orf.at

Schülerinnen, die eine Schule verlassen, weil sie in Sozialen Medien oder Klassenchats systematisch gemobbt werden; Politikerinnen, die sich aus der Öffentlichkeit zurückziehen, weil Angriffe auf digitalen Kanälen kein Ende nehmen; Frauen, die damit konfrontiert werden, dass gefälschte, sexualisierte Bilder von ihnen im Internet verbreitet werden - geschlechtsspezifische Gewalt erstreckt sich auf unterschiedliche Lebensbereiche und hat eben nicht nur eine physische, psychologische Dimension.

Bei vielen dieser Gewalttaten handelt es sich bereits heute um Straftatbestände, dazu zählen Cybermobbing oder Cyberflashing. Im Fall von sexualisierten Deepfakes, also von pornographischen Bildern und Videos, die mit Hilfe spezifischer KI-Anwendungen erstellt werden, gebe es jedoch großen rechtlichen Nachholbedarf, sagt die Anwältin Patricia Hofmann. Sie spricht in dieser Ausgabe von "Punkt eins" über die Handlungsmöglichkeiten von Opfern solcher Formen digitaler Gewalt und die rechtlichen Lücken, die derzeit diskutiert werden.

Eine Diskussion, die die deutsche Journalistin und Schauspielerin Collien Fernandes wegen eigener Gewalterfahrungen vor Kurzem ins Rollen brachte: Jahrelang kursierten pornographische Bilder von ihr im Netz, erstellt mithilfe sogenannter "Nudify Apps". Diese Anwendungen produzieren sogenannte "Deepfakes", die "echte" Gesichter und gefälschte sexualisierte Darstellungen zusammenbringen.

Seit einigen Jahren werden immer mehr Frauen Opfer dieser Form sexualisierter digitaler Gewalt - zu den bekannten Opfern zählen auch Politikerinnen wie Anna Lena Baerbock, die die fehlende rechtliche Handhabe der Opfer immer wieder thematisierte.

Nun werden rechtliche Konsequenzen und strengere Gesetze gefordert: Opfer sollen bei der Ausforschung der Täter unterstützt werden, "Nudify Apps" sollen verboten werden bzw. Opfer ein Recht auf komplette Löschung erhalten, falls solche Inhalte kursieren. Zudem wird diskutiert, ob nur die Verbreitung dieser Bilder oder bereits das Herstellen strafrechtlich relevant sein sollen.

Wo die Diskussion in Österreich steht und welche Veränderungen es im Strafrecht braucht, um Opfer sexualisierter digitaler Gewalt zu schützen, diskutiert Marlene Nowotny mit Patricia Hofmann und mit Ihnen: Nehmen Sie am Gespräch teil und stellen Sie Fragen, telefonisch unter 0800 22 69 79 während der Sendung oder unter punkteins(at)orf.at

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