Volles Regal in einem Billa-Supermarkt: "Immer clever Preis"-Schilder bei Milchersatzprodukten

BILLA AG/ROBERT HARSON

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Kundenärger über neues Billa-Rabattsystem

Viele Konsumentinnen und Konsumenten können sich wegen der Teuerungen der vergangenen Jahren weniger leisten und reagieren daher sehr sensibel auf Preisänderungen in den Supermärkten. Dies zeigt sich auch in den aktuellen hitzigen Debatten rund um die Umstellungen bei Aktionen und Rabatten der Supermarktkette Billa. Konsumentinnen und Konsumenten fühlen sich durch zahlreiche Bedingungen und Ausschlüsse überfordert oder sogar getäuscht: Rabattmarkerln lassen sich etwa nicht mehr auf hochpreise Produkte wie Ja-Natürlich-Biofleisch anwenden, da diese nun von der Diskontpreisinitiative "Immer Clever Preis" umfasst sind. Die Arbeiterkammer (AK) kritisiert, dass Rabattaktionen in Supermärkten einfach und auf den ersten Blick verständlich sein sollten. Zudem fordert die AK schlüssige Erklärungen, warum die Preissteigerungen in den letzten Jahren ausgerechnet in Österreich derart hoch ausfielen. Eine Preiskommission und eine Transparenzdatenbank könnten hier für Aufklärung sorgen.


+++ EuGH stärkt Verbraucherrechte bei Phishing-Attacken +++

Wenn nach einem Phishing-Angriff das Konto durch nicht autorisierte Überweisungen leergeräumt wird, muss die Bank das Konto unverzüglich wieder richtigstellen. Das entscheid der Europäische Gerichtshof (EuGH) vor wenigen Tagen - und hat damit die gültige Rechtsvorschrift im Zahlungsdienstegesetz bestätigt. Österreichische Banken hatten bisher in solchen Fällen mit grober Fahrlässigkeit ihrer Kunden argumentiert und den Schaden gegengerechnet, sprich: Betroffene blieben erst einmal auf dem Schaden sitzen und mussten ihr Recht einklagen. Jetzt ist es - wie im Gesetz ohnehin vorgesehen - umgekehrt: Die Bank muss den Kontostand erst korrigieren und kann erst danach gegen ihre Kunden wegen Fahrlässigkeit vorgehen.

Ein wichtiger Unterschied, sagt Rechtsanwalt und help-Rechtskonsulent Sebastian Schumacher: Die Beweislast liegt nun bei den Banken. Und: Betroffene, die sich bisher nach einer Phishing-Attacke nicht bei ihrer Bank gemeldet haben oder nicht gegen die Bank vorgegangen sind, haben nun gute Chance, ihr Geld zurückzubekommen.

+++ Männerkosmetik im Test: 80 Prozent der Produkte durchgefallen +++

Zum ersten Mal hat die Arbeiterkammer Oberösterreich (AK) zusammen mit der Wiener Umweltberatung die Inhaltsstoffe von Gesichtscremen für Männer unter die Lupe genommen. Das Ergebnis: nur drei von 17 Produkten können die Experten empfehlen. Alle anderen Cremen - darunter auch Anti-Aging-Seren - enthielten entweder "potentiell hormonschädigende", in der Umwelt schwer abbaubare Stoffe oder Duftstoffe, die Allergien auslösen können. Für Orientierung beim Einkauf von Kostiken soll die App "ToxFox" des deutschen Bunds für Umwelt und Naturschutz helfen.

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