Wiederaufbau und Staatsvertrag

Sonderkommission d. Post- und Telegraphendirektion

Von: Gerhard Walter | 25. März 2025, 09:01

Entnazifizierung:

Die Sonderkommission bei der Post- und Telegraphendirektion entscheidet nach dem Verbotsgesetz über eine Wiedereinstellung meines Großvaters Roland Rosmanith.

Erkenntnis:
Die Sonderkommission bei der Post- und Telegraphendirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland in Wien hat am 14. 6. 1946 unter Vorsitz des Dr. Hönel und im Beisein von Rosa Kammerer und Franz Klein als Mitglieder der Sonderkommission nach Anhörung des Dr. Friedrich Mandler als Vertreter der Dienstbehörde (des Liquidators der Einrichtungen des Deutschen Reiches in der Republik Österreich, Post- und Telegraphenverwaltung) gemäß §18/1/2-4 und § 19 der 3. Durchführungsverordnung zum Verbotsgesetz, St.G.Bl. Nr. 131/45 bei der Beurteilung des
Technischen Telegrapheninspektors
Roland Rosmanith
in
XVI., Wilhelminenstr. 106

im Sinne des § 21 des Verfassungsgesetzes vom 8. 5. 1945 über das Verbot der NSDAP (Verbotsgesetz), StGB1. 13/45 nach durchgeführter mündlicher Verhandlung festgestellt:
Technischer Telegrapheninspektor Roland Rosmanith bietet nach seinem bisherigen Verhalten keine Gewähr dafür, daß er jederzeit rückhaltlos für die unabhängige Republik Österreich eintreten werde.
Technischer Telegrapheninspektor Roland Rosmanith wird deshalb gemäß § 21 des Verbotsgesetzes StGB1. 13/45 bzw. § 19 Abs. 1 der dritten Durchführungsverordnung zum Verbotsgesetz, StGB1. 131/45 mit Kürzung des Ruhegenusses um 15% in den dauernden Ruhestand versetzt.

Gesamter Text und Faksimile:
https://www.andacht.at/et_cetera/roland-rosmanith

Webseite
https://www.andacht.at/et_cetera/roland-rosmanith

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