Pflege, Beratung & Coaching
Unterstützungskonferenz
Von: Unterstützungskonferenz im Kontext der Betreuung älterer Familienangehöriger | 31. Juli 2021, 21:14
Eine „Unterstützungskonferenz“ – ein sogenannter Familienrat – richtet sich an alle Bürger:innen, die Pflege-/Betreuungsaufgaben für eine zu pflegende ältere Person übernehmen.
Wer reicht ein?
Michaela Huber, BA MA - FH St. Pölten
Was möchten Sie bewirken?
Betreuungs- und Pflegeleistungen werden im familiären Kontext meist durch Frauen erbracht, die die Hauptverantwortung für die Betreuungssicherheit der zu betreuenden Person übernehmen. Es kommt zu erheblichen Belastungen und gesundheitlichen Gefährdungen für die Betreuungsperson.
Es hat sich gezeigt, dass eine Unterstützungskonferenz das Potenzial hätte, Familien bei der Bewältigung von Betreuungsaufgaben zu unterstützen und zu entlasten, Ressourcen und Social Support zu aktivieren und somit wesentlich zur Reduktion psychischer Belastungen beizutragen sowie zu einem Anstieg an Lebenszufriedenheit zu führen.
Welche Lösungswege beschreiten Sie?
Eine Unterstützungskonferenz ist eine Methode, bei der Personen oder Familien von einem_einer Koordinator:in unterstützt werden, gemeinsam mit ihrem Netzwerk (Freunde, Bekannte, Verwandte, usw.) im Hinblick auf Betreuungsfragen passgenaue Lösungen und Handlungsschritte zu erarbeiten und gemeinsam diesen Plan zu erstellen. – Die Lösungsfindung bleibt dem Unterstützungskreis alleine überlassen.
Es handelt sich um ein partizipatives und empowerndes Verfahren, das die Autonomie der Betroffenen und Familien wahrt, Ressourcen innerhalb ihres eigenen privaten Netzwerks aktiviert, ihre Beziehungen stärkt und die Selbstwirksamkeit fördert sowie durch die gemeinsame Entscheidungsfindung nachhaltiger wirkt.
Durch die konzeptionelle Anpassung der Methode in diesem Kontext mit Clearing und Vorkonferenz können die Anliegen der Betroffenen noch stärker berücksichtigt und für den Entscheidungsprozess relevante Informationen in Betreuungsfragen eingeholt, sichere Versorgungspläne für Betroffene erstellt und die Betreuungsperson entlastet werden.
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