Völlige Neuverhandlung denkbar

Scheuch: Nächste Runde in eineinhalb Jahren

Auf rechtlicher Ebene ist nach der Verurteilung von FPK-Obmann Uwe Scheuch demnächst das Oberlandesgericht in Graz am Zug. Es kann das Urteil von insgesamt 18 Monaten Haft bestätigen, abändern oder auch entscheiden, dass in Klagenfurt neu verhandelt werden muss. Die Berufungsverhandlung könnte erst in eineinhalb Jahren beginnen.

Mittagsjournal, 03.08.2011

Richter auf Urlaub

In etwa eineinhalb Monaten dürfte das schriftliche Urteil von Richter Christian Liebhauser-Karl vorliegen. Der gestern von den Freiheitlichen so heftig attackierte Richter ist vorerst auf einem schon länger geplanten Urlaub. Nach dem schriftlichen Urteil haben Uwe Scheuchs Anwälte vier Wochen Zeit für ihre Berufung. Auf die kann wiederum die Korruptionsstaatsanwaltschaft reagieren.

Bis zu eineinhalb Jahren warten

Laut dem Klagenfurter Gerichtssprecher Martin Reiter hat das Grazer Oberlandesgericht dann eine Vielzahl an Möglichkeiten: Es kann das Urteil bestätigen oder etwa die Dauer der Gefängnisstrafe abändern. Aber es kann auch in einer Verhandlung in Graz Zeugen neuerlich befragen und ein völlig neues Urteil fällen, etwa auch einen Freispruch für Scheuch. Und sollte es in Klagenfurt schwere Verfahrensfehler gegeben haben, wäre denkbar, dass in Klagenfurt neu verhandelt wird. So etwas kommt aber selten vor. Der geschätzte Zeithorizont bis zu einer Entscheidung des Oberlandesgerichts: Je nach Aufwand zwischen einem halben und eineinhalb Jahren.

Zentrales Thema Landesförderung

Inhaltlich wird es voraussichtlich um ein zentrales Argument des Klagenfurter Richters gehen: Nämlich, dass Landeshauptmann-Stellvertreter Scheuch auf einer Tonbandaufnahme gesagt hat, wenn das Projekt eines russischen Investors in die Landesregierung kommt, werde er sich dort dafür einsetzen. "Und das wird man im Protokoll sehen", so Scheuch wörtlich. Die gestrige Interpretation des Richters: Wäre es um eine Landesförderung gegangen, hätte Scheuch dafür gestimmt. Scheuch hätte da also eine Entscheidungskompetenz gehabt - anders als bei der Frage einer Staatsbürgerschaftsverleihung.

Gegensätzliche Argumentationslinien

Da dürfte Scheuch-Anwalt Dieter Böhmdorfer einhaken. Er sagt auch heute: Erstens habe es offenbar gar keinen konkreten Investor gegeben, sein Name sei jedenfalls nicht bekannt, und zweitens sei von Förderungen in dem von einem Parteifreund heimlich aufgenommenen Gespräch mit Scheuch nie die Rede gewesen.

Der Klagenfurter Gerichtssprecher Reiter sagt gegenüber Ö1 zwar: "Ohne die Variante einer Förderung, die 500.000 Euro übersteigt, würde dieses rechtliche Konstrukt zusammenbrechen." Aber auch wenn sich Scheuch in der Landesregierung in einem anderem Zusammenhang für den Investor eingesetzt hätte, würde der Vorwurf der Geschenkannahme für ein Amtsgeschäft noch greifen, so der Gerichtssprecher.