18 Monate, davon sechs unbedingt

Scheuch zu Haftstrafe verurteilt

Kärntens Landeshauptmann-Stellvertreter und FPK-Obmann Uwe Scheuch ist vom Landesgericht Kärnten zu 18 Monaten Haft verurteilt worden, sechs davon unbedingt. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte Scheuch das Verbrechen der Geschenkannahme durch Amtsträger vorgeworfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Mittagsjournal, 02.08.2011

Richter: Tatbestand erfüllt

Der von der Korruptionsstaatsanwaltschaft geortete Tatbestand der Geschenkannahme sei erfüllt, begründete Richter Christian Liebhauser-Karl das Urteil. Er verwies auf ein Tonbandprotokoll, das von niemandem bestritten worden sei, so Liebhauser-Karl. Für den Richter handelt es sich auch nicht um ein abstraktes, sondern um ein konkretes Amtsgeschäft. Dieses besteht für ihn darin, dass es bei Projekten naturgemäß um Förderzusagen geht, die zwingend mit der Bewilligung durch die Landesregierung verbunden ist.

"Generalprävention"

Die Höhe der Strafe von 18 Monaten teilbedingt begründete der Richter mit der "Generalprävention". "Es gehe darum, andere von solchen Taten abzuhalten", so Liebhauser-Karl. Zudem habe Scheuch bis zum Schluss seine Handlungen "bagatellisiert".

Verteidigung abgewiesen

Der Verteidiger Scheuchs, Ex-Justizminister Dieter Böhmdorfer, hatte einen Freispruch beantragt, mit der Begründung, sein Mandant sei nie in der Position gewesen, in ein Staatsbürgerschaftsverfahren einzugreifen. Scheuchs Verteidigung hat volle Berufung angemeldet. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Sollte es in zweiter Instanz bestätigt werden, muss Scheuch sechs Monate ins Gefängnis und verliert sein Amt als Landeshauptmannstellvertreter.

Staatsbürgerschaft gegen Spende

Scheuch soll im Juni 2009 für das Beschaffen einer Staatsbürgerschaft für einen Russen Geld für die Parteikasse verlangt haben. Damals gehörten die Kärntner Freiheitlichen noch zum BZÖ. Das Gespräch wurde auf Tonband aufgezeichnet. In diesem Gespräch ist der bekannte Satz gefallen, die Staatsbürgerschaft sei bei ausländischen Investoren "part oft he game".

"Unverblümte" Bestechlichkeit

Die Korruptionsstaatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer gemeint, mit solcher Deutlichkeit und Unverblümtheit wie Uwe Scheuch habe noch nie ein hoher Amtsträger öffentlich wahrnehmbar einen Vorteil verlangt und sich als bestechlich erwiesen. Offenbar konnte sich der Richter dieser Argumentation weitgehend anschließen.