Heikle Begriffsdefinitionen

Debatte über 1933-1938

Die Justizopfer der Diktatur von Engelbert Dollfuss und Kurt Schuschnigg sollen rehabilitiert werden. Grundsätzlich waren die Regierungsparteien ÖVP und SPÖ schon einig - bis in der SPÖ ein Streit ausgebrochen ist, ob in dem geplanten Gesetz auch ausdrücklich vom "Unrecht des Austrofaschismus" die Rede sein muss - was die ÖVP ablehnt.

Mittagsjournal, 07.10.2011

Diskussion über Begriffe

Es geht um Worte für etwas, das länger zurückliegt als der Zweite Weltkrieg. Was war die Zeit von 1933 bis 1938 in Österreich? War das der Austrofaschismus oder war es der Ständestaat? Beide Begriffe werden politisch gebraucht. Daher sprechen Historiker zum Beispiel vom "Dollfuss-Schuschnigg-Regime" oder von einer "Kanzlerdiktatur". Der bisherige Gesetzesvorschlag spart alle diese Begriffe aus, spricht auch nicht ausdrücklich von Unrechtsurteilen - sondern bezieht sich schlicht auf den Zeitraum: zwischen März 1933 und März 1938. Und er betrifft vor allem Urteile gegen Sozialdemokraten in den Jahren 1933 und 1938, nicht jedoch gegen illegale Nationalsozialisten.

"Unrecht klar definieren"

Gegen den Gesetzesvorschlag in dieser Form Günther Kräuter, Bundesgeschäftsführer der SPÖ, Einspruch erhoben: "Wichtig und für jedenfalls Bedingung, dass dieses Gesetz zustande kommen kann, dass hier klar das Unrecht definiert wird. Und damit ist ja auch klar gesagt, dass es hier um eine Diktatur geht, um Faschismus geht und um ein Regime der Willkür, wo Menschenrechte verletzt wurden und Entscheidungen und Urteile gefällt wurden, die Unrecht sind."

Teil der ÖVP-Geschichte

In der ÖVP wiederum bekennt man sich bis heute zu Dollfuss als Teil der Parteigeschichte, samt Porträt im Parlamentsklub. Und so ist für den Zweiten Nationalratspräsidenten Fritz Neugebauer (ÖVP) das Rehabilitierungsgesetz an sich ein bedeutsamer Schritt für die ÖVP. Er spricht vom Ständestaat, den Begriff Austrofaschismus würde er im Text nicht akzeptieren: "Das ist deswegen irreführend, weil der Faschismus heute eine inhaltliche Änderung erfahren hat. " Heute werde damit eindeutig der Nationalsozialismus damit identifiziert, "und das würde der 1933-38 keinesfalls entsprechen."

"Politisch wichtiger Begriff"

Wobei die Rehabilitierung an sich außer Streit steht. Die Grünen wollen das Gesetz ebenfalls, sagt Justizsprecher Albert Steinhauser. Ihm sei jedenfalls eine umfassende Rehabilitierung wichtig, so Steinhauser, "und nicht bloß technisch, indem man erklärt, die Urteile sind aufgehoben." Der Begriff "Austrofaschismus" sei deswegen politisch wichtig, weil auf den Charakter des Regimes hinweise. "Aber noch wichtiger ist, dass klar zum Ausdruck kommt, dass das Regime unrecht war. An reinen Begrifflichkeiten sollte die Rehabilitierung nicht scheitern." Im Moment tut sie das jedenfalls, denn der Gesetzesvorschlag wurde nicht im Justizausschuss eingebracht.

FPÖ und BZÖ grundsätzlich offen

Bisher nicht eingebunden waren BZÖ und FPÖ. Ewald Stadler vom BZÖ sagt: "Grundsätzlich sind wir immer der Meinung gewesen, dass Unrechtsurteile früher oder später aufzuheben sind und Recht herzustellen ist, egal wer welcher Weltanschauung angehört."

Und Peter Fichtenbauer von den Freiheitlichen meint: "Es gibt weder ein grundsätzliches Pro noch ein grundsätzliches Contra."

Gültiges Geschichtsbild fehlt

Für das Gesetz würden die Stimmen von SPÖ und ÖVP ausreichen - wenn sich diese Parteien erstmals in der Zweien Republik auf gemeinsame Begriffe für historische Ereignisse einigen können, die schon Generationen zurückliegen. Denn bisher fehlt für die Zeit von 1933 bis 1938 ein für alle Parteien gültiges Bild der österreichischen Geschichte - das macht der Konflikt um das Rehabilitierungsgesetz einmal mehr deutlich.