Arztskandal: Vorwürfe seit vier Jahrzehnten

Seit vergangenen Freitag hat die Ärztin, die jahrelang Patientinnen bei schlecht durchgeführten Abtreibungen verletzt haben soll, ein vorläufiges Berufsverbot. Heute findet in der Ordination eine Begehung statt, dabei geht es aber wieder nur um die hygienischen Zustände, nicht um Behandlungsfehler. Mittlerweile steht jedenfalls fest, dass es das erste Berufsverbot für die Ärztin schon Ende der 70er-Jahre gab.

Morgenjournal, 16.7.2013

Vorwürfe seit Ende der 70er

Der Blick ins Archiv lohnt sich. Die Zeitschrift "Stern" schreibt schon 1980, dass der Disziplinarrat der Ärztekammer der Ärztin im Mai 1979 ein dreimonatiges Berufsverbot - mit Bewährung auf drei Jahre - erteilt hat. Das hat auch die österreichische Ärztezeitung berichtet. Auch zehn Jahre später, Ende der 80er, habe die Ärztekammer eine Anzeige erhalten, sagt Patientenanwältin Sigrid Pilz - von einem Mann, der im Haus wohnt, in dem auch die Ordination untergebracht ist. Er hat sich vergangene Woche bei der Patientenanwältin gemeldet und geschildert, dass es manchen Patientinnen nach dem Besuch der Ordination so schlecht geht, dass sie im Hausflur an der Wand lehnen und in einem bedauernswertem Zustand sind.

Der Mann, der auch dem Ö1-Journal bekannt ist, habe damals sogar vor dem Ehrenrat seine Beobachtungen geschildert, so Pilz. Man habe das zu Protokoll genommen, und der Bewohner habe nie wieder etwas von der Ärztekammer gehört.

Ärztekammer-Präsident Artur Wechselberger war für das Ö1-Journal zwar erreichbar, sagte aber, er kenne diese Vorwürfe nicht und könne sich deshalb dazu derzeit auch nicht äußern. Seit der Vorwoche betont die Ärztekammer, das Verfahren wegen eines Berufsverbots laufe, und das Ergebnis müsse man abwarten, man könne eine Praxis nicht so einfach schließen.

Prüfung der "Hygiene"

Die Begehung heute werde aus ihrer Sicht nicht viel bringen, ärgert sich Patientenanwältin Sigrid Pilz. Das habe die Gesellschaft für Qualitätssicherung ÖQMed, eine Tochtergesellschaft der Ärztekammer, schon klargemacht. Man überprüfe die Hygiene und dergleichen, nicht die Behandlungsqualität. Einen derartigen Auftrag habe man nicht, habe die zuständige Chefin gesagt.

Die Wiener Gesundheitsstadträtin Sonja Wehsely sagte vergangenen Freitag, bei der Begehung solle geprüft werden, ob die Ordination - aus hygienischen Gründen - zu schließen ist. Für die Patientenanwältin steht fest, unabhängig von den hygienischen Zuständen dürfe in dieser Praxis nicht weitergearbeitet werden.