Schubhaftzentrum: Auch Menschenrechtler-Kritik

Zur Vergabe des Schubhaftzentrums Vordernberg sind nach wie vor viele Fragen offen. Der Vorwurf: Die Ausschreibung sei möglicherweise genau auf den Sicherheitsanbieter G4S zugeschnitten gewesen. Im Innenministerium betont man, alles sei korrekt. Doch neben den Grünen kritisiert auch Menschenrechtsexperte Manfred Nowak, dass die Auftragsvergabe intransparent gelaufen sei.

Mittagsjournal, 8.11.2013

Nicht transparent genug

Keine "Freunderlwirtschaft", keine "geschobene Partie", sagt das Innenministerium. Alles sei ordnungsgemäß abgewickelt worden. Auch beim Sicherheitsanbieter G4S selbst sieht man keine schiefe Optik - selbst wenn G4S-Chef Matthias Wechner als Vize-Kabinettchef im Innenministerium gewerkt hatte. Bekannt wurde unterdessen, dass elf Interessenten die Unterlagen für den Auftrag angefordert hatten - tatsächlich beworben hat sich nur ein einziges Unternehmen - nämlich G4S.

Die Auftragsvergabe hätte jedenfalls viel transparenter gestaltet werden sollen, sagt Manfred Nowak vom Institut für Menschenrechte an der Universität Wien. Denn während der Planung für Vordernberg sei der Menschenrechtsbeirat noch eingebunden gewesen, "und dann plötzlich nicht mehr". Und dann habe man aus den Medien erfahren, dass bereits ein Vertrag unter Dach und Fach sei - eine Entscheidung "völlig unter Ausschluss der Öffentlichkeit". Es sei zumindest der "Menschenrechtsbeirat alt" im Innenministerium nicht eingebunden gewesen, aber auch nicht die Volksanwaltschaft.

Karitative hinausgedrängt

Natürlich könne man aus dem Vertrag aussteigen, wenn beide Parteien übereinstimmen, oder man müsse sich zumindest überlegen, wie der Vertrag adaptiert werden kann, dass er aus völker- und verfassungsrechtlicher Sicht einwandfrei ist, so Nowak. Er hält karitative Organisationen wie Caritas, Diakonie oder Volkshilfe für geeigneter, die Schubhaftbetreuung zu übernehmen, wie dies auch schon bisher der Fall gewesen sei. Die seien aber zunehmend hinausgedrängt worden, "und durch einen einzigen, dem Innenministerium sehr nahestehenden Verein - den Verein Menschenrechte Österreich - zentralisiert" worden. Und nun werde vermehrt an Firmen delegiert.

Alles was hoheitlich ist, sollte aber in staatlicher Hand bleiben, sagt Nowak, denn die Exekutive sei dafür auch entsprechend ausgebildet und verfüge über das Gewaltmonopol. G4S argumentiert, dass sobald Gewalt im Spiel sei, sich die privaten Sicherheitsbediensteten ohnehin zurückhielten. Nowak lässt das nicht gelten: "Wenn ich als G4S-Mitarbeiter sehe, da geht einer auf den anderen mit einem Messer zu, dann muss ich handeln. Da kann ich nicht sagen, bitte hört auf und wartet, bis ich irgendwo einen Exekutivbeamten finde. Das geht nicht." Schließlich verfüge der Staat nicht umsonst über das Gewaltmonopol. wenn er das aufgibt, verliert er eine seiner Kernkompetenzen, sagt Nowak.

Am kommenden Montag steht die Affäre Vordernberg auf der Agenda der Volksanwaltschaft. Sie wird abklopfen, welche rechtlichen Fragen in dieser Causa geprüft werden müssen.

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