Steuerreform: 13. und 14. Gehalt voll besteuern

Eine Steuerreform möglichst rasch, die die Menschen spürbar entlastet. Das ist innenpolitisch derzeit das größte Streitthema. Heute haben die Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder ihr Konzept vorgelegt: niedrigere Tarife, weniger Verwaltung und volle Besteuerung des 13. und 14. Gehalts.

Morgenjournal, 8.5.2014

Entlastung um 400 Euro jährlich

Die Forderungen nach einer Steuerentlastung werden immer lauter. Die Steuereinnahmen des Staates steigen. Vor allem die Lohnsteuerzahler werden immer stärker belastet. Nächstes Jahr löst die Lohnsteuer die Umsatzsteuer als größten Einnahmenposten ab. Wie kann eine Steuerreform nun konkret aussehen? Wie können Arbeitnehmer entlastet werden, ohne das Budget zu sprengen? Vorschläge gibt es viele, etwa von der Kammer für Wirtschaftstreuhänder.

Auf drei Eckpunkten beruht das Steuerkonzept der Kammer für Wirtschaftstreuhänder: niedrigere Tarife, weniger Verwaltung und volle Besteuerung des 13. und 14. Gehalts. Dieser dritte Punkt wirkt in Österreich wie ein Tabubruch, schon oft versucht, nie gelungen. Auch die Streichung der steuerlichen Begünstigung für das 13. und 14. Gehalt schaufelt das Geld ins Budget, das mit niedrigeren Tarifen wieder verteilt werden kann, sagt der Steuerexperte der Kammer der Wirtschaftstreuhänder Bernhard Gröhs. In diesem Zug sollte auch der Steuervorteil für Erschwernis- und Schmutz-Zulagen wegfallen - was schon für heftige Proteste der Gewerkschaften geführt hat.

5,4 Milliarden Euro bringt laut Gröhs die Streichung all dieser Ausnahmebestimmungen dem Finanzminister. Dann könnte man auch den Eingangssteuersatz von derzeit 36,5 Prozent auf 25 Prozent senken. Das würde eine Entlastung von 6,9 Milliarden bringen, das wären unter dem Strich 1,5 Milliarden.

Eine Nettoentlastung von 1,5 Milliarden, das sind 400 Euro pro Steuerzahler und Jahr - andere Konzepte sehen ein höheres Volumen vor, für den Steuerberater ist das angesichts der Budgetlage nicht möglich, mehr sei unrealistisch.

Verwaltung radikal vereinfachen

Für die Tarifsenkung ist aber nicht nur die Streichung vieler Ausnahmen nötig, sondern auch eine radikale Vereinfachung der Verwaltung: Derzeit werden Steuern und Sozialabgaben von dutzenden unterschiedlichen Stellen eingehoben - von der Gemeinde bis zur Pensionsversicherung. Das könnte man vereinheitlichen. Das Finanzministerium wäre dann zuständig für die Einhebung der Lohnabgaben, der Gemeindeabgaben und der Sozialversicherung.

Ohne Verwaltungsreform keine Steuerreform, sagt der Steuerexperte Bernhard Gröhs. Die einfachere Lohnverrechnung würde auch die Betriebe entlasten. Der Zeitplan für die Umsetzung: innerhalb eines Jahres, mit Inkrafttreten 2016.

Vermögenssteuern sieht das Konzept nicht vor. Den Vorschlag mit 15 Milliarden Euro Netto-Entlastung hat die Kammer nach der Nationalratswahl im Herbst erarbeitet - jetzt will sie ihn in die Steuerreform-Kommission einbringen.