Kontenregister verfassungswidrig

Das Bankgeheimnis und seine de facto Lockerung, das war in der Steiermark ein großes Wahlkampfthema. Jetzt liegt dem Parlament auch eine ganze Reihe anderer kritischer Stellungnahmen zum geplanten zentralen Kontoregister vor, das das Kernstück der Maßnahmen gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung sein soll. Unter den Warnern finden sich nicht nur mehrere Landesregierungen, sondern auch der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, der vor unverhältnismäßigen Eingriffen ins Privatleben warnt.

Mittagsjournal, 5.6.2015