Aktive und passive Hilfe

Sterbehilfe

Ein Salzburger Arzt tötete im Juni 2006 eine 70-jährige depressive Patientin - auf deren Wunsch, wie der Arzt während der Aufzeichnung einer TV-Sendung angab. Der Fall löste in Österreich eine breite Diskussion rund um das Thema Sterbehilfe aus.

Was in Holland seit 2001 erlaubt ist, ist in Österreich verboten: aktive Sterbehilfe. Wofür man also in Österreich ins Gefängnis geht, könnte in Holland straffrei bleiben.

Ein nicht mehr aktiver österreichischer Mediziner befindet sich zurzeit in Haft, weil er eine 70-jährige depressive Frau auf deren Wunsch getötet hat. Er hat der Frau eine Überdosis Morphium gespritzt.

Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren

"Wer in Österreich einen Anderen auf dessen ernstliches und eindringliches Verlangen tötet, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren zu bestrafen", heißt es im entsprechenden Gesetzestext.

Depressive Menschen äußern aber oft einen geringen Lebenswillen. Das ist vielleicht vielmehr einfach Teil des Krankheitsbildes als ein tatsächlicher Wunsch nach Tod.

Die passive Sterbehilfe

Solcher aktiven Sterbehilfe steht ihre passive Form gegenüber. Hierbei nehmen Mediziner eine geringfügige Lebensverkürzung des Patienten in Kauf um einem schwerkranken sterbenden Menschen Schmerzen zu ersparen. Das ist ein wesentlicher Bereich der so genannten Palliativmedizin und ist in dieser Form in Österreich erlaubt.

Diskutieren Sie mit

In der "Radiodoktor - Medizin und Gesundheit"-Sendung können Sie mit einem gerade an der Medizinischen Universität Wien berufenen Professor für Palliativmedizin diskutieren, was seine Arbeit kann und darf und was nicht. Außerdem wird der holländische Botschafter in Wien in der Sendung zu Gast sein und darüber erzählen, wie es in Holland zu diesem liberalen Gesetz gekommen ist. Weiters wird er berichten, wie, unter welchen Umständen und wie oft es zu aktiver Sterbehilfe in Holland kommt, und warum er denkt, dass das holländische Modell vielleicht nicht für alle Länder Gültigkeit haben sollte.

Neben den rechtlichen und medizinischen Aspekten der Sterbehilfe sollen in der Sendung aber vor allem auch die ethischen Fragestellungen in diesem Zusammenhang nicht zu kurz kommen.

Rufen Sie während der Sendung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 22 6979 an - oder posten Sie hier. Nach der Sendung werden die Sendungsgäste bis zirka 15:20 Uhr Ihre Fragen im Diskussionsforum beantworten.

Mehr dazu in der Online-Infomappe

Hör-Tipp
Radiodoktor - Medizin und Gesundheit, Montag, 2. Oktober 2006, 14:20 Uhr

Download-Tipp
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