15 Jahre nach der Wiener Menschenrechtskonferenz

Menschenrechte auf dem Prüfstand

Die UNO-Menschenrechtskonferenz in Wien im Jahr 1993 brachte die Einsetzung eines Menschenrechts-Hochkommissars und schrieb die universelle Gültigkeit der Rechte fest. Heute geht es darum, internationalen Standards auf nationaler Ebene umzusetzen.

"Würde und Gerechtigkeit für alle von uns" - unter diesem Motto stand die internationale Menschenrechtskonferenz, die dieser Tage in Wien abgehalten wurde. Mehr als 130 Experten debattierten über den Stand der Umsetzung der Menschenrechte heute - 15 Jahre nach der großen UNO-Menschenrechtskonferenz in Wien und 60 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte.

Die Bilanz fiel dabei durchaus zwiespältig aus: Einerseits wurden in den vergangenen 15 Jahren große Fortschritte gemacht: Von der Einsetzung eines UNO-Hochkommissars für Menschenrechte, über die Ratifizierung eines umfangreichen internationalen Regelwerks in vielen Ländern dieser Erde, bis zum weltweit gestiegenen Bewusstsein darüber, dass jeder einzelne Mensch bestimmte Rechte hat.

Schwierige Umsetzung

Damit ist es allerdings nicht getan. Nun geht es darum, die internationalen Standards auch auf nationaler Ebene umzusetzen - und das ist nicht leicht: Viele Staaten pochen auf ihre Souveränität, wollen also nicht, dass sich andere einmischen, wenn sie Menschenrechte verletzen.

Oft wird auch das Argument gebracht, dass Menschenrechte eben je nach Kultur verschieden interpretiert werden müssen. Das ist jedoch ein Irrtum: Menschenrechte - und auch Frauenrechte, die ja seit der Wiener Erklärung 1993 ebenfalls als Menschenrechte gelten - sind eben unteilbar und universell gültig. Erzwingen kann die UNO diese Rechte in Staaten, die sich darüber hinwegsetzen, in den meisten Fällen allerdings nicht - das zeigt etwa das traurige Beispiel von Darfur.

Was kann man tun?
Um die Einhaltung der Menschenrechte zu fördern, kann dennoch einiges getan werden: Experten empfehlen etwa die Einsetzung eines internationalen Gerichtshofs für Menschenrechte, vor dem Opfer von Menschenrechtsverletzungen ihre Rechte einklagen können.

Nationale Menschenrechtsorganisationen sollten von der UNO und anderen internationalen Gremien politisch, finanziell und technisch unterstützt werden. Sie sind es, die die Einhaltung von Frauen- und Menschenrechten auf nationaler Ebene von den Regierungen verlangen können und sie wissen über die Lage der Menschenrechte in ihren Ländern am besten Bescheid.

Nicht zuletzt betonten die Experten bei ihrem Treffen in Wien auch die Wichtigkeit der Menschenrechtserziehung: Nur wenn jeder Mensch über seine Rechte Bescheid weiß, kann er sie auch einfordern. Ein gesteigertes Menschenrechtsbewusstsein, und zwar nicht nur bei potentiellen Opfern, sondern auch bei Polizei, Justizbeamten und anderen Berufsgruppen, ist wichtig dafür, dass Menschenrechtsverletzungen verhindert werden, bevor sie überhaupt passieren.

Die Ergebnisse der Wiener Menschenrechtskonferenz sollen bei den Sitzungen der UNO-Vollversammlung und der UNO-Menschenrechtsrats präsentiert werden.