Nicht alles ist erlaubt
Surfen am Arbeitsplatz
Ihre Arbeitskollegin lässt regelmäßig Kopierpapier in ihrem Rucksack verschwinden? Ihr Arbeitskollege steckt Klopapier ein? Das wird gemeinhin als Schwund bezeichnet und ist doch ein Kündigungsgrund. Aber wie ist das mit dem Internetsurfen im Büro?
8. April 2017, 21:58
Der Bankangestellte hatte beim Einstieg ins Unternehmen stapelweise Verträge unterzeichnet. Unter anderem eine Einverständniserklärung dazu, dass seine Aktivitäten im Internet überprüft werden können. Nur hat er das vergessen. So richtig kreativ im Job wird er, indem er sich einschlägige Videos auf einschlägigen Internetseiten ansieht. Dafür hatten seine Arbeitgeber allerdings kein Verständnis. Das Surfen im Internet kostete ihn den Job.
Musik hören oder Reiseprospekte schmökern
Die meisten Menschen besuchen weniger problematische Websites. Sie kaufen bei Amazon ein Geschenk für die beste Freundin, schicken ein paar Zeilen an den Liebsten, chatten mit einem Bekannten via Skype oder sehen sich auf Youtube ein Video von Madonna an. Viele Aktivitäten im Netz oder telefonisch werden ganz nebenbei am Arbeitsplatz und in der Arbeitszeit erledigt. Aber ist es auch erlaubt?
Wie steht es ums Vereinbaren eines Termins beim Arzt? Wie sieht es mit der Kartenbestellung fürs Konzert oder dem Schmökern von Online-Reiseprospekten aus? Und ist der kleine Tratsch mit der besten Freundin, wenn sonst gerade niemand im Büro ist, in Ordnung? Die Rechtsanwältin Ingrid Köhler sagt, dass es um die Frage geht, wie viel Privat am Arbeitsplatz dem Arbeitgeber zugemutet werden kann. In Leerlaufphasen sei nichts gegen ein bisschen "Privat" im Büro einzuwenden, solange es sich nicht auf die Arbeitsleistung niederschlägt.
Surfen ist wie Telefonieren
Im Grunde genommen habe sich nur der Katalog der Möglichkeiten erweitert, meint Ingrid Köhler. Das Internet ermöglicht vielfältigere Kommunikations- und Unterhaltungsmöglichkeiten, aber der Grundsatz hat sich nicht geändert. "Früher hat der Chef zu viele Privattelefonate verboten, heute ist es eben das Surfen im Netz", erklärt Ingrid Köhler.
Überwachung gestattet
Das Surfen und das Telefonieren am Arbeitsplatz kann dann vom Arbeitgeber kontrolliert werden, wenn es angekündigt wird. "Wenn mir mitgeteilt wird, dass meine Aktivitäten im Internet überprüft und meine Telefonate mitgehört werden, muss ich es mir gefallen lassen", so die Rechtsanwältin Ingrid Köhler.
Private E-Mails über die Firmenadresse zu verschicken, wird in vielen Unternehmen nicht gerne gesehen. Meist liegt aber die Toleranzgrenze dort, wo Arbeit nicht erledigt wird, wenn also die Arbeitsleistung merkbar zurückgeht. Vorsicht sollte bei kostenpflichtigen Webseiten geboten sein und ebenfalls problematisch kann die Installation von Software für private Zwecke sein. Ein wenig Surfen, Telefonieren und Chatten ist also erlaubt, aber Vorsicht in welchen Bucht(ung)en Sie beim Surfen landen!
Hör-Tipp
Digital.Leben, Dienstag, 2. September 2008, 16:55 Uhr
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