Der Versuch einer Reform

11. Gesundheitsreform 2005

Bereits 2005 wurde in Österreich versucht das Gesundheitswesen zu reformieren. Zur Erinnerung einige Eckpunkte:

Bessere Verzahnung von stationären und ambulanten Bereich.

Einführung einer Bundesgesundheitsagentur als zentrale Einrichtung; ihr gehören Vertreter des Bundes, der Länder, der Sozialversicherung, der Städte und Gemeinden, der Ärztekammer, der konfessionellen Krankenanstalten und der Patienten-Anwaltschaften an. Aufgaben sind: Planung der Gesundheitsvorsorge, Entwicklung bzw. Weiterentwicklung leistungsorientierter Vergütungssysteme, Entwicklung bzw. Weiterentwicklung einer sinnvollen Dokumentation. Qualitätsverbesserung, Nahtstellenmanagement, Verbesserungen hinsichtlich der Dokumentationspflichten.

Gesetz zur Qualität von Gesundheitsleistungen: Das Gesetz ermöglicht es bundeseinheitliche Vorgaben für alle Bereiche des Gesundheitswesens zu entwickeln und durchzusetzen. Es werden somit künftig Qualitätsberichte erstellt, die bundeseinheitlich Bericht erstatten. Ein neu errichtetes Bundesinstitut für Qualität soll dabei die Arbeit des Bundesministeriums unterstützen. Das Thema Nahtstellenmanagement wurde in dem Gesetz ganz besonders berücksichtigt.

Überarbeitung und Aktualisierung des Gesundheitsstrukturplanes (zur Sicherung einer hochwertigen, gleichmäßig verteilten, gleichwertigen, leicht zugänglichen und nachhaltig finanzierten Gesundheitsversorgung).

Weitere Nutzungsmöglichkeiten durch moderne Informationstechnologie werden ausgebaut. So werden z.B. das E-Rezept und die elektronische Kundenkarte eingeführt.

Bereitstellung zusätzlicher Mittel bis 2008 für die Finanzierung von: Krankenanstalten, dem Kooperationsbereich, überregionale Versorgungsprogramme, Förderung des Transplantationswesens, diversen Projekten.

Weiterentwicklung der bereits begonnenen leistungsorientierten Krankenanstalten-Finanzierung.

Vorsorgeprogramme und gesundheitsfördernde Programme und Projekte bezüglich Herz-Kreislauferkrankungen, Krebs und Altersbeschwerden (aufgrund des demographischen Wandels gewinnt die Geriatrie stark an Bedeutung).

Was bisher umgesetzt wurde
Im akutstationären Bereich wurden Organisationsprivatisierungen durchgeführt. Die Erstattung von Leistungen und Arzneimitteln wurde verstärkt an Gesundheitstechnologiebewertung geknüpft, aber nur relativ wenige Leistungen ausgeschlossen. Gleichzeitig wurden neue Leistungen wie das Bundespflegegeld, die psychotherapeutische Versorgung und Vorsorgemaßnahmen eingeführt und neue Strukturen der wohnortnahen Langzeitbetreuung eingeführt. Beitragseinnahmen wurden laufend erhöht und unter den Versichertengruppen angeglichen, die Einnahmebasis aber nicht grundlegend geändert. Die Anforderungen zur Qualitätssicherung wurden erhöht und Patientenrechte durch eine Charta und Patientenanwälte gestärkt.

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