Zugangsschranken nicht zulässig

EuGH: Uni-Quote muss begründet werden

EU-Bürger dürfen nicht vom Medizinstudium an heimischen Universitäten abgehalten werden. Wenn das doch passiert, dann müssen die Länder, in denen solche Beschränkungen gelten, beweisen, dass dies notwendig ist. Das besagt das Urteil des Europäischen Gerichtshofes.

Mittagsjournal, 13.04.2010

"Nicht kompatibel mit Freizügigkeitsrecht"

An sich hat ja Belgien den Europäischen Gerichtshof angerufen - im französischen Teil des Landes gilt für Studien im Gesundheitsbereich wie Logopädie, Heilgymnastik oder den Hochschullehrgang für Hebammen eine Quotenregelung. Nur 30 Prozent der Studenten dürfen aus anderen EU-Ländern kommen. So wollte sich die wallonische Politik gegen den Ansturm französischer Studenten wehren. Das aber widerspricht dem EU-Recht, wie die europäischen Richter in Luxemburg heute urteilten: "Das Gesetz, das dieser Regelung unterliegt, sei nicht kompatibel mit dem Freizügigkeitsrecht für Unionsbürger, so die EU-Richter."

Nach Studium nach Hause

Österreich hat Belgien in dieser Rechtssache unterstützt. Immerhin erschwert auch Österreich ausländischen Studenten den Zugang zum Medizinstudium, denn jedes Jahr versuchen tausende Deutsche in Innsbruck, Graz oder Wien Medizin zu studieren. Die Argumentation für die Zugangsbeschränkung war stets: Sind die nicht-österreichischen Studenten einmal fertig ausgebildet, dann verlassen sie das Land und arbeiten wieder in ihrer Heimat. Und das wiederum wirke sich negativ auf die heimische Gesundheitsversorgung aus.

Gefahr für Gesundheit muss bewiesen werden

Diese Argumente lässt der Europäische Gerichtshof so nicht mehr gelten: Jene Länder, die bei der Gesundheitsausbildung Quoten haben, müssen nun beweisen, und zwar mit Zahlen und Fakten, dass die öffentliche Gesundheit tatsächlich gefährdet ist.

Ist dies der Fall, dann muss geprüft werden, ob eine Beschränkung für ausländische Studenten auch eine angemessene Regelung ist, um den Schutz der öffentlichen Gesundheit zu gewährleisten.

Anreize zum Bleiben schaffen

Dann, so schlägt der EuGH vor, müsse überlegt werden, ob für ausländische Studenten nicht ein Anreiz geschaffen werden sollte, in ihrem Studienland zu bleiben. Damit sie eben die Gesundheitsversorgung sichergestellt wird.

Auch für Österreich bindend

Der Richterspruch gilt zwar für die belgische Fragestellung - in der Rechtsmittelbelehrung des Urteil heißt jedoch auch, diese Entscheidung binde in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem ähnlichen Problem, befasst werden.