Präzedenzfall Belgien
EuGH entscheidet über Med-Uni-Quote
Dienstag ist ein Lostag für die österreichischen Medizinuniversitäten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet, ob bei Studien im Gesundheitsbereich eine Quotenregelung erlaubt ist. Eine derartige Zugangsbeschränkung für EU-Ausländer gilt derzeit in Österreich und in Belgien.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal 13.04.2010
Entscheidung über Belgien
Die Studienplätze sind knapp, das Interesse der ausländischen Studenten aber ist enorm. Deshalb hat die Politik auch einen Riegel vorgeschoben, der heimische Studenten bevorzugt. Das ist nicht nur die Situation in Österreich, wo seit bald vier Jahren eine Quotenregelung bei Human- und Veterinärmedizin gilt, sondern auch jene in Belgien. Und über die belgische Regelung wird heute der Europäische Gerichtshof entscheiden. Der EuGH hat schon im Vorfeld signalisiert, Zugangsbeschränkungen seien diskriminierend.
Österreich strenger als Belgien
Im französischsprachigen Teil Belgiens gilt die Quotenregelung nicht für Humanmedizin, sondern für andere Studien im Gesundheitsbereich, etwa Heilgymnastik oder Logopädie. Nur 30 Prozent der Studienbeginner dürfen aus anderen EU-Ländern kommen, alle anderen Plätze sind für Belgier reserviert.
In Österreich ist die Rechtslage noch strenger: Drei Viertel der Studienplätze sind für österreichische Maturanten reserviert, die verbleibenden Plätze müssen EU- und Nicht-EU-Bürger aufteilen.
Moratorium hinfällig?
Die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs ist deshalb auch für Österreich von Interesse, weil überprüft wird, ob Quotenregelungen im bei Ausbildungen im Gesundheitsbereich dem EU-Recht entsprechen. Ist das laut EuGH nicht der Fall, dann wackelt auch die österreichische Regelung. Und die ist schon seit Jahren umstritten. Die EU-Kommission wollte Österreich deshalb bereits klagen, doch dann wurde das Verfahren ausgesetzt. Dieses Moratorium wäre aber wohl hinfällig, wenn der EuGH am Dienstag Quotenregelungen als unzulässig verurteilt.