Trotz der Aschewolke gelten Passagierrechte
Airlines müssen Tickets rückerstatten
Trotz der außergewöhnlichen Situation, die für den Luftverkehr durch die Vulkanwolke aus Island geschaffen wurde, gelten in der EU die europäischen Passagierrechte. Die EU-Kommission fordert gestrandete Flugreisende auf, ihr Recht auf eine Rückerstattung des Tickets oder auf eine Umbuchung einzufordern.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 16.04.2010
Umbuchung oder Flugticket ersetzen
Die europäischen Passagierrechte gelten völlig unabhängig davon, ob jemand eine Reisenversicherung abgeschlossen hat oder nicht. Sie werden auch durch einen so außergewöhnlichen Fall höherer Gewalt wie die Vulkanwolke in Island nicht außer Kraft gesetzt. Nach geltendem europäischen Gesetz muss die Airline bei einem Flugausfall das Flugticket ersetzen oder dem Fluggast eine Umbuchung anbieten. Die Entscheidung, welche der beiden Möglichkeiten er ergreifen will, liegt einzig und allein beim Passagier. Bei längeren Wartezeiten ist die Luftlinie verpflichtet für die Verpflegung und allfällige Hotelübernachtungen aufzukommen.
Kein Anspruch auf Entschädigung
Auf die sonst geltende zusätzliche Entschädigung bei übergroßen Verspätungen von zwischen 260 und 600 Euro haben Passagiere allerdings im Fall der Vulkanwolke keinen Anspruch. Die Airlines sind ebenfalls angehalten, ihre Passagiere über die Absage von Flügen oder Verspätungen zu informieren. Und zwar schriftlich am Flughafen oder über Textmessages am Handy. Diese Regeln gelten für alle europäischen Fluglinien, auch für Billigflieger, sowie für Flüge außereuropäischer Airlines, die von der EU ihren Ausgang nehmen.
Informationen über Passagierrechte
Beschweren kann man sich bei den nationalen Behörden, die für die Durchsetzung der EU-Regeln zuständig sind. In Österreich ist das das Verkehrsministerium, in Deutschland zum Beispiel das Luftfahrt Bundesamt. Zusätzliche Informationen bietet eine kostenlose eigene Telefonnummer namens Europa Direkt an. Die Nummer von Europa Direkt lautet: 0080067891011. Dort kann man weitere Details über die EU-weit geltenden Passagierrechte im Luftverkehr einholen. Auch im Internet bietet die Europäische Kommission Informationen über die EU-Passagierrechte an.
Entspannung nicht in Sicht
Eurocontrol, die EU-weite Koordinationsstelle für den Flugverkehr rechnet in den nächsten 24 Stunden nicht mit einer Entspannung. Möglicherweise sei die Spitze des Eisberges noch gar nicht erreicht, sagte ein Sprecher in Brüssel.