Preissteigerung weiterhin nur einmal pro Tag

Verfassungsgericht segnet Spritpreisverordnung ab

Mehrere Mineralölfirmen sind mit einer Verfassungsklage gescheitert; sie wollten die Regeln für Spritpreis-Erhöhungen aushebeln. Konkret haben sie gegen eine Verordnung des Wirtschaftsministeriums geklagt.Demnach dürfen sie die Preise an Tankstellen nur mehr einmal pro Tag erhöhen.

Abendjournal 11.05.2010

Permanente Preiswechsel

Bis vor knapp einem Jahr war es ein beliebtes Spiel an Tankstellen: Die Firmen konnten die Preise unzählige Male am Tag erhöhen und wieder senken. Für Autofahrer war es Glückssache, ob sie gerade eine billige oder teure Phase erwischten.

Per Verordnung gestoppt

Das hat das Wirtschaftsministerium per Verordnung gestoppt. Die Mineralölfirmen haben argumentiert, diese Verordnung greife in das Recht auf Erwerbsfreiheit und das Recht auf Unversehrtheit des Eigentums ein.

Verfassungsrichter bestätigen Regelung

Das sehen die Verfassungsrichter auch so, halten diesen Eingriff aber für gerechtfertigt. Die Regelung sorge nämlich für mehr Übersicht bei den Treibstoff-Preisen. Außerdem hätten die Tankstellen ohnehin die Möglichkeit, einmal am Tag die Preise zu erhöhen. Senken können sie sie weiter, so oft sie wollen.