Keine Kontonummern weitergeben

Warnung vor Telefonbetrügern

Bundeskriminalamt und Konsumentenschützer warnen vor zahlreichen Fällen des Telefonbetrugs in Österreich. Die Betrüger locken den Opfern am Telefon ihre Kontonummer heraus und buchen anschließend Geld ab. Konsumentenschützer empfehlen dringend, dass man unbekannten Anrufern am Telefon keine persönlichen Daten bekannt geben soll.

Mittagsjournal, 25.05.2010

Nummernbekanntgabe reicht

Ein Anruf, sie haben gewonnen, wohin dürfen wir das Geld überweisen? oder: wollen Sie regelmäßig Lotto spielen? mit einem kleinen Betrag sind sie dabei. Sobald im Zuge eines solchen Gesprächs seine Kontonummer preisgibt, können die Betrüger Geld abbuchen - und zwar auch ohne dass man extra sagt, dass man damit einverstanden ist, sagt Renate Wagner vom Verein für Konsumenteninformation: "In der Praxis wird die Bekanntgabe der Bankverbindung als Einziehungsermächtigung gewertet. Dennoch kann der Konsument die eingezogenen Beträge rückbuchen lassen." Und zwar innerhalb von acht Wochen ab Abbuchung vom Konto, sagt Renate Wagner. Wesentlich sei es, die Kontoauszüge regelmäßig zu kontrollieren und sofort bei der Bank Einspruch zu erheben. Erfahrungsgemäß werde die Rückbuchung problemlos ohne Angabe von Gründen gemacht. Etwas anderes seien die Ansprüche gegenüber dem Unternehmen, die blieben dennoch offen.

Rückbuchung und Widerruf

Wenn man telefonisch zugesagt hat, etwa bei einer Tippgemeinschaft mitzumachen, und seine Bankverbindung hergegeben hat, könne man diese Zusage zwar auch widerrufen - allerdings hat man dafür nur sieben Tage Zeit - schriftlich per Einschreiben. Besonders problematisch sind jene Fälle, in denen die Betrüger das Konto, auf das das Geld gebucht wird auflösen. Sofern man die Frist von acht Wochen einhält, müsse die Bank dennoch rückbuchen, sagt Michaela Kollmann von der Arbeiterkammer Wien. Dafür sollte es lau t EU-Recht auch im Ausland eine Möglichkeit geben.

Sperren problematisch

Auch eine generelle Sperre für Einzugsermächtigungen ist zwar denkbar - für viele Konsumenten ist dies jedoch keine wirkliche Lösung, sagt Kollmann. Denn viele würden so auch Miet- oder Betriebskostenzahlungen abwickeln. Einzelne Unternehmen könne man nicht sperren.

Kontrolle ist wichtig

Fazit: Man sollte Kontoauszüge generell regelmäßig auf verdächtige Abbuchungen kontrollieren - und keinesfalls am Telefon die Kontonummer preisgeben, warnen die Konsumentenschützer.

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