Gehaltsoffenlegung soll helfen

Gleicher Lohn für Frauen und Männer

Frauenministerin Gabriele Heinisch-Hosek will die Einkommensschere zwischen Frauen und Männer schließen. Einkommen von Frauen und Männer müssen zumindest in größeren Betrieben künftig veröffentlicht werden.

Erster Schritt zu mehr Gerechtigkeit

Das Gehaltsparadies für Frauen wird hierzulande auch durch den neuen Gesetzestext nicht ausbrechen; doch eine Verbesserung erhoffen sich die Gesetzesmacherinnen schon: wenn erst einmal die Frauen- und Männer- Einkommen transparent seien, dann würden sich Arbeitgeber schwerer tun, Frauen nur aufgrund ihres Geschlechts schlechter zu entlohnen, so ihre Hoffnung.

Wer verdient wieviel

Dafür wird das Geichbehandlungsgesetz so geändert, dass ab nächstem Jahr Beschäftigte von mittleren und großen Unternehmen einsehen können, wie viel man in ihrem Betrieb als Frau bzw. Mann verdient, und zwar aufgeschlüsselt nach Verwendungsgruppe. 2011 sollen einmal die ganz großen Betriebe mit über 1.000 Beschäftigten drankommen, im Endausbau 2014 dann alle Unternehmen mit mehr als 150 Beschäftigten erfasst sein. Das betrifft dann in Summe rund 40 Prozent aller Beschäftigten. Der jährliche Einkommensbericht wird intern, entweder auf dem Weg über den Betriebsrat, oder, in Ermangelung eines solchen, direkt den Beschäftigten zugänglich gemacht.

Keine Ausreden mehr

Sind erst einmal alle Frauen- und Männereinkommen innerhalb eines Unternehmens aufgelistet, dürfte es leichter sein, tendenzielle Benachteiligung von Frauen nachzuweisen und dagegen anzukämpfen, das zumindest erwarten die Gesetzesautoren. Bislang ist es in den ohnehin nicht allzu häufigen Fällen, in denen sich eine Frau wegen finanzieller Diskriminierung an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wendet, oft so, dass die Arbeitgeber mit der größeren Berufserfahrung oder besseren Ausbildung des höher bezahlten Mannes argumentieren - was im Einzelfall schwer zu entkräften ist. Lässt sich aber aus der Statistik herauslesen, dass Frauen in dem betreffenden Unternehmen grundsätzlich schlechtere Einkommen beziehen als ihre männlichen Kollegen, dürfte eine solche Argumentation schwieriger werden.

"Vergleichen nun möglich"

Sandra Konstatzky ist Gleichbehandlungsanwältin in Wien und Spezialistin für Entgeltfragen. Im ORF-Morgenjournal gibt sie Auskunft darüber, wie aussagekräftig die Listen von Männer- und Fraueneinkommen sein können, die es nach dem aktuellen Gesetzesentwurf geben soll: Frauen hätten nun einen ersten Ansatzpunkt für Vergleiche. "Unternehmen veröffentlichen oft Gehälter von einzelnen, ausgesuchten Männern, die villeicht dann sogar weniger verdienen."

"Beweislast beim Arbeitgeber"

Nun liege aber eine Gesamtsicht vor, sagt Sandra Konstatzky. "Wenn diese zu Ungunsten der Frauen ausfallen oder Zulagen bzw. Überstundenpauschalen nur Männern bezahlt werden, liegt es nun am Arbeitgeber zu beweisen, dass hier nicht dikriminiert wird."