Große Probleme mit Bleiberecht

Humanitärer Aufenthalt

Für die Familie Zogaj gibt es keine Chance auf humanitären Aufenthalt, oder auch Bleiberecht genannt, in Österreich. Für viele andere Familien, die schon seit Jahren in Österreich leben, aber kein Asyl bekommen, ist dieser Weg, im Land zu bleiben, durchaus eine Möglichkeit - allerdings eine mit großen Problemen.

Laut Innenministerium haben knapp 2.000 Menschen, seit das Verfahren vor mehr als einem Jahr neu geregelt wurde, humanitären Aufenthalt bekommen. In der Praxis zeigt sich allerdings, dass es für die Betroffenen große Probleme gibt.

Mittagsjournal, 14.06.2010

Viele Hürden für humanitären Aufenthalt

Erst seit etwas mehr als einem Jahr ist es möglich, dass Asylwerber, die kein Asyl bekommen, aber schon jahrelang im Land sind, selbst einen Antrag auf einen humanitären Aufenthalt stellen. Entschieden hat das der Verfassungsgerichtshof, davor musste der Antrag von einer Behörde kommen. Nach wie vor gibt es viele Hürden, kritisieren Juristen immer wieder - vor allem für jene, die vor dem Mai 2004 nach Österreich gekommen sind.

Für sie gilt: sie müssen im Zuge ihres Antrags nachweisen, dass sie integriert sind, deutsch sprechen, die überwiegende Zeit ihres Aufenthalts legal hier waren und Arbeit und familiäre Bindungen haben. Wer zum Beispiel keinen Job oder keine Wohnung hat, muss sich einen Paten suchen. Und das ist für viele unmöglich, stellt Rechtsanwalt Georg Bürstmayr fest.

Abschiebung droht trotzdem

Rechtsanwalt Bürstmayr ortet aber eine besonders absurde Tangente. Denn: wer einen Antrag auf humanitären Aufenthalt stellt, kann dennoch abgeschoben werden, auch wenn über diesen Antrag noch nicht entschieden wurde. Der Verwaltungsgerichtshof hat das zwar im Vorjahr gestoppt, das Innenministerium hat aber umgehend festgelegt, dass der Antrag nicht vor Abschiebung schützt.

Und wenn die Fremdenpolizei jemanden abgeschoben hat, beendet sie damit das Verfahren, und ein Antrag aus dem Ausland ist nicht möglich.

Kritik an Fremdengesetzen

Verfassungsexperte Bernd-Christian Funk hält die Verschärfung der Fremdengesetze in den vergangenen Jahren wörtlich für eine Katastrophe. Was der Verfassungsgerichtshof ursprünglich kritisiert hat, dass humanitärer Aufenthalt ein Gnadenrecht sei, habe jetzt dazu geführt, dass es gar nicht mehr möglich ist, Gnade vor Recht ergehen zu lassen, sagt Funk.

Eine liberalere Gesetzgebung würde auch die Verwaltung entlasten, findet Georg Bürstmayr, vor allem den Verfassungs- und Asylgerichtshof.

Kritik auch an VfGH

Auch der Asylgerichtshof, der bei jenen Zuwanderern, die nach 2004 nach Österreich gekommen sind, den humanitären Aspekt im Asylverfahren mit prüft, kommt bei vielen Juristen nicht gut weg. Die Entscheidungen seien nicht vorhersehbar. Einheitliche Kriterien seien nicht zu erkennen.

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