"Gesetz muss Gesetz bleiben"

Causa Zogaj - Regierung verweist auf VfGH-Urteil

An der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, dass die kosovarische Familie Zogaj nun das Land verlassen muss, ist nicht zu rütteln - das ist einhellige Meinung der Regierungskoalition. Gesetz muss Gesetz bleiben, so lauten die Stimmen aus der Ministerriege, eingefangen am Rande des Ministerrates.

Mittagsjournal, 15.06.2010

Faymann: VfGH hat entschieden

Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) bleibt in der Causa Zogaj weiter auf der Argumentationslinie der SPÖ. Nach dem Ministerrat am Dienstag verwies der Regierungschef auf den Entscheid des Verfassungsgerichtshofes (VfGH). Gleichzeitig sagte er, es sei "bedauerlich, dass es so weit kommen konnte. Wir haben alle Gründe, die Verfahren zu verkürzen."

Der Ansicht des steirischen Landeshauptmannes Franz Voves (SPÖ), der das VfGH-Urteil als eines der "menschenunwürdigsten und inhumansten Signale" bezeichnet hatte, wollte sich Faymann nicht anschließen. "Es formuliert jeder, wie er es formulieren möchte. Ich bedaure zutiefst, dass es so weit kommen konnte."

Der Bundeskanzler verwies darauf, dass ja auch der VfGH die Möglichkeit einer legalen Rückkehr nach Österreich erwähnt hatte. Gleichzeitig betonte er, dass die Politik in diesem Bereich nun gehandelt habe. Bis Dezember würden keine Verfahren, die älter als zwei Jahre sind, anhängig sein.

Urteil akzeptieren

Auch die weiteren SPÖ-Regierungsmitglieder haben in der Causa Zogaj auf das Urteil des Verfassungsgerichtshofes verwiesen. Dieses sei anzuerkennen, hieß es unisono gegenüber Journalisten. "Das Urteil ist zu akzeptieren. Persönlich tut es mir leid, weil viele Familien aus dem ehemaligen Jugoslawien in Österreich gut integriert sind", meinte Verteidigungsminister Norbert Darabos (SPÖ). Laut dem Minister "gibt es ja Möglichkeiten, dass sie sich legal hier aufhalten kann", erwähnte er etwa ein Schülervisum. "Wir leben in einem Rechtsstaat. Den Flüchtlingsstatus wird es wahrscheinlich nicht mehr geben."

Pröll: Fall ist klar

Vizekanzler Josef Pröll erklärte (ÖVP), der Fall liege klar auf der Hand: "Recht muss Recht bleiben", so der ÖVP-Chef. Es sei jetzt das Angebot da, das Land freiwillig zu verlassen. Auch er verwies auf die Möglichkeit der legalen Rückkehr. "Es ist überhaupt keine Frage, dass jeder, der die Bedingungen erfüllt, diese Möglichkeit auch erhält." Dies habe aber nichts mit dem aktuellen Fall zu tun, dies gelte für jeden Menschen.

Zur Frage, ob das Schicksal der Kinder nicht an Sippenhaftung erinnere - diese hatten sich die rechtliche Situation ja nicht aussuchen können als sie von ihren Eltern nach Österreich gebracht worden waren - verwies Pröll auf die Geschichte des Falles. So habe der Vater trotz klarer negativer Bescheide die Familie nachgeholt. Damit konfrontiert, dass sich die Kinder ihr Schicksal ja nicht aussuchen konnten, sagte der Vizekanzler: "Alle Kinder, die mit Familie hierher gewandert sind, hier leben oder hier geboren sind, haben den Rechtsbestand der Republik Österreich zu erfüllen."

Fekter: keine humanitären Gründe

Auch die anderen ÖVP-Minister verwiesen auf das Urteil. Innenministerin Maria Fekter bekräftigte: "Die legalen Möglichkeiten stehen jedem offen. Sie müssen den legalen Weg gehen. Es gibt in Österreich kein Gnadenrecht der Ministerin." Im Gesetz seien humanitäre Gründe klar aufgezählt, diese seien im Falle der Familie Zogaj aber nicht gegeben gewesen. Einmal mehr betonte sie: "Ich respektiere die Urteile der Höchstgerichte und vollziehe sie auch." Gleichzeitig drohte sie: "Wenn es zu keiner selbstständigen Ausreise kommt, wird die Fremdenpolizei ausweisen." Auf die Frage nach den legalen Möglichkeiten erwähnte sie ein Schüler- oder Studentenvisum, die Arbeit als Saisonnier oder Schlüsselarbeitskraft sowie den Weg der Heirat. Ob dies realistisch sei, darauf meinte sie: "Ich bin nicht die Rechtsberatung der Familie."

Auch für Justizministerin Claudia Bandion-Ortner (ÖVP) sind die Entscheidungen der Höchstgerichte anzuerkennen.

Opposition reagiert unterschiedlich

Die Grünen finden das Verhalten der Innenministerin in der Causa Zogaj widerwärtig. Sie haben auf ihrer Homepage eine Online-Petition gestartet damit die Zogajs in Österreich bleiben dürfen. Die FPÖ hingegen sieht durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes die eigene Haltung bestätigt.

Betreuer befürwortet Ausreise

Eine freiwillige Ausreise der Familie Zogaj ist möglich. Das sagt heute der Betreuer der Familie, Christian Schörkhuber von der Volkshilfe. Wenn das Innenministerium einer legalen Wieder-Einreise keine Steine in den Weg legt, dann würde er befürworten, dass die Zogajs das Land von selbst verlassen. Man sei an einer gesetzeskonformen Lösung interessiert.

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