Nach VfGH-Urteil im Fall Zogay

Fekter rät zur freiwilligen Ausreise

Nach der Genehmigung der Ausweisung durch den Verfassungsgerichtshof muss die Familie Zogaj Österreich verlassen. Innenministerin Fekter bekräftigt, dass die Familie abgeschoben wird, wenn sie nicht freiwillig ausreist. Die zuständige Bezirkshauptmannschaft kündigt an, Arigona und ihrer Familie werde eine ausreichende Frist gesetzt.

VfGH-Erkenntnisse werden umgesetzt

Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) hat am Montagabend in der "ZiB 2" des ORF - wie auch zuvor gegenüber "Österreich" - erklärt, sie empfehle der Familie Zogaj die freiwillige Ausreise: "Mir ist die menschliche Dimension in diesem Fall sehr wohl bewusst. Daher rate ich dieser Familie dringend, selbstständig auszureisen." Andernfalls werde es zur Abschiebung kommen: "Verfassungsgerichtshofs-Erkenntnisse werden von mir umgesetzt", so Fekter.

Morgenjournal, 15.06.2010

Fekter rät Familie Zogay zur selbstständigen Ausreise, ORF ZIB2

Illegal eingereist

Die Ministerin betonte, dass alle Anträge der Familie auf deren illegalen Einreise aufgebaut gewesen seien. Alle Bescheide - mehr als 100 - seien negativ gewesen. Eine Ausnahme zu machen, wäre "Willkür" gewesen. "Auch wenn das Einzelschicksal doch tragisch ist, so hat dieses Erkenntnis Klarheit gebracht für tausend andere ähnlich gelagerte Fälle. Hier kann man nicht eine Ausnahme machen, das wäre Willkür, und außerdem ungerecht gegenüber all jenen, die sich gesetzeskonform verhalten", so Fekter.

18 Monate Aufenthaltsverbot

Die selbstständige Ausreise sei jedenfalls allemal "die angemessenere Vorgangsweise, als auf die Fremdenpolizei zu warten", sagte die Ministerin. Sie verwies darauf, dass eine Rückkehr nach Österreich im Falle einer Abschiebung durch die Fremdenpolizei für längere Zeit völlig ausgeschlossen ist. "Wenn mit der Fremdenpolizei abgeschoben wird, dann gibt es 18 Monate ein Aufenthaltsverbot, dann nützt gar kein Antrag", so die Ministerin.

Wie groß die Chance für die Zogajs ist, nach einer freiwilligen Ausreise mittels neuerlichem Antrag wieder nach Österreich kommen zu können, wollte Fekter nicht einschätzen: "Das ist im Bereich der Spekulationen".

Morgenjournal, 15.06.2010

18 Monate Aufenthaltsverbot bei Abschiebung, Fekter in der ZIB2

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