Verfassungsgericht trifft Letztentscheidung

Zogajs dürfen ausgewiesen werden

Die in Oberösterreich lebende Kosovarin Arigona Zogaj, ihre Mutter und ihre zwei Geschwister müssen das Land verlassen. Der Verfassungsgerichtshof hat nun die Beschwerden der Familie gegen die Ausweisungsbescheide endgültig abgelehnt. Die Fremdenpolizei kann die Abschiebung durchführen. Die Politik reagiert unterschiedlich.

Mittagsjournal, 14.06.2010

Seit 2004 gesetzeswidrig in Österreich

Der Verfassungsgerichtshof gibt den bisher mit der Familie befassten Behörden vollinhaltlich recht: Dem Asylgerichtshof seien KEINE Fehler unterlaufen, die verfassungsrechtlich relevant wären - und nur die, also wirklich schwere Fehler, hat ja das Höchstgericht zu prüfen.

Die 14 Richter stellen fest, die Integration Zogajs in Österreich sei nur deshalb möglich geworden, weil diese sich seit 2004 gesetzwidrig in Österreich aufhält.

Vorschriften missachtet

Es dürfe aber aus einer beharrlichen Missachtung von Vorschriften kein Rechtsanspruch entstehen. Würde man dies zulassen, so würden Personen, die sich nicht dem Recht entsprechend verhalten sogar bevorzugt gegenüber jenen, die sich rechtstreu verhalten.

Der Verfassungsgerichtshof schreibt weiters: Arigona Zogaj habe wissen müssen, dass sei möglicherweise in Österreich nicht bleiben kann, außerdem hätte sie eine frühere Ausweisungsentscheidung befolgen müssen.
Die Konsequenz des Erkanntnisses: Es gibt eine nun eine rechtliche Grundlage für die Abschiebung Zogajs, über das Datum muss das Innenministerium entscheiden. Familie Zogaj kann sich gegen eine Abschiebung rechtlich nicht mehr wehren, nur faktische Gründe könnten diese behindern, etwa eine plötzliche schwere Erkrankung.

Ausweisung steht bevor

Familie Zogaj muss also ausreisen bzw. darf abgeschoben werden, sie kann mit ihrem Fall noch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte befassen - dieses Verfahren muss sie aber vom Ausland aus führen. Der Verfassungsgerichtshof stellt in seiner Entscheidung ausdrücklich fest, dass Arigona Zogaj wieder in das österreichische Bundesgebiet zurückkehren kann, wenn sie einen regulären Aufenthaltstitel, also eine Aufenthaltsgenehmigung erhält, beispielsweise einen humanitären Aufenthaltstitel. Diesen zu erteilen hat das Innenministerium aber bereits VOR der jüngsten VfGH-Entscheidung abgelehnt.

Betreuer fassungslos

Bei den Betreuern der Familie von Arigona Zogaj sorgt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes, dass die Abschiebung von Arigona Zogaj, ihrer Mutter und ihrer jüngeren Geschwister, rechtskonform ist, für große Betroffenheit. Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) will, dass die Familie Zogaj das Land sofort in Richtung Kosovo verlässt. FPÖ und BZÖ fordern eine sofortige Abschiebung der Zogajs. Die Grünen zeigen sich enttäuscht.

Bei der Volkshilfe, die die Familie Zogaj seit Jahren betreut, ist man über die negative Höchstgerichtsentscheidung erschüttert, so Sprecher Walter Deil von der Volkshilfe in Oberösterreich.

Arigona Zogaj und ihre Familie sind bisher noch nicht über die Entscheidung und ihre Konsequenzen informiert. Auch das weitere Vorgehen, könne derzeit noch nichts gesagt, werden, heißt es bei der Volkshilfe.

"Fehler in der Asylpolitik"

Auch Pfarrer Josef Friedl, der Arigona Zogaj nach ihrer Flucht und nachdem ihre Familie abgeschoben worden war betreut hatte, zeigt sich über das Urteil schockiert.

Flüchtlingsanwalt Herbert Pochieser sieht im Fall Zogaj ein typisches Beispiel für Fehler in der Asylpolitik.

Enttäuschung bei Grünen

Die grüne Menschenrechtssprecherin Alev Korun sagt, sie sei politisch und menschlich enttäuscht. Die Politik sei bisher nicht in der Lage gewesen, Lösungen für Familien wie die Zogajs zu finden, die schon seit Jahren in Österreich sind und hier leben.

Fekter: Arigona muss gehen

Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) will, dass die Familie Zogaj das Land in Richtung Kosovo verlässt: "Arigona Zogaj muss Österreich verlassen", forderte die Innenministerin, die seit Monaten betont hatte, Einzelfälle nicht zu kommentieren, in einer Aussendung.

FPÖ + BZÖ: sofort abschieben

Heinz Christian Strache von der FPÖ begrüßt die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs und fordert, dass die Familie Zogaj nun umgehend abgeschoben werden solle, es dürfe nun zu keinen weiteren Verzögerungen kommen. Auch das BZÖ ist für eine sofortige Abschiebung.

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