Entscheidungen aufgehoben

Verfassungsrichter rüffeln Asylgericht

Der Verfassungsgerichtshof hat zwei Entscheidungen des Asylgerichtshofs als verfassungswidrig aufgehoben und damit verhindert, dass zwei Asylwerber abgeschoben werden. Und die Höchstrichter bewerten die Urteile des Asylgerichtshofs mit drastischen Worten.

Abendjournal, 05.05.2010

"Verfassungswidrig"

Der Verfassungsgerichtshof formuliert seine Kritik mehr als deutlich. Fall 1: Eine Frau aus Kamerun gibt an, in ihrem Heimatland nach einer Demonstration von Sicherheitskräften vergewaltigt worden zu sein. Die Richter des Asylgerichts halten das für glaubwürdig und stellen fest, dass Sicherheitskräfte willkürlich und unverhältnismäßig Gewalt anwenden und Häftlinge oft vergewaltigt werden, wollen die Frau aber trotzdem abschieben, ohne zu prüfen, ob ihr in Kamerun Gefahr droht. Verfassungswidrig, urteilen die Verfassungsrichter.

Prüfungen unterlassen

Fall 2: ein türkischer Kurde gibt an, er habe sich in Österreich für eine kurdische Institution engagiert, deshalb würde er in der Türkei verfolgt, sollte er abgeschoben werden. Für den Asylgerichtshof kein Asylgrund. Die Verfassungsrichter befinden wörtlich: das Urteil des Asylgerichtshofs lässt eine Auseinandersetzung mit diesem Vorbringen gänzlich vermissen. Außerdem hat der Mann angegeben, familiäre Beziehungen in Österreich zu haben. Auch das hat der Asylgerichtshof nicht geprüft, so die Verfassungsrichter.

Zu wenig auseinandergesetzt

Mit beiden Fällen muss sich der Asylgerichtshof nun neuerlich befassen. Immer wieder hebt der Verfassungsgerichtshof Entscheidungen des Asyl-Höchstgerichts auf. Häufigste Begründung: die Richter hätten sich zuwenig mit dem konkreten Fall auseinandergesetzt.

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