Zogaj-Abschiebung, Ortstafeln, Kindergeld

Brisante Fälle für Höchstrichter

Der Verfassungsgerichtshof berät in den nächsten Tagen über mehrere prominente Fälle, unter anderem über die Beschwerde der Familie Zogaj gegen die Abschiebeentscheidung des Asylgerichtshofes, über zweisprachige Ortstafeln in Kärnten, über die Rückforderung von Kindergeldzuschüssen und über die Beschwerde der FPÖ gegen den Lissabon-Vertrag.

Morgenjournal, 07.06.2010

Ausweisung aufgeschoben

Der Verfassungsgerichtshof wird sich mit der Beschwerde von Arigona Zogaj, ihrer Mutter und ihrer zwei Geschwister gegen den Entscheid des Asylgerichtshofes befassen. Der hatte den Asylantrag der Familie abgelehnt und die Ausweisung verfügt. Die wurde allerdings bis zu der jetzt anstehenden Entscheidung des Verfassungsgerichts als letzte Instanz aufgeschoben.

Verstoß gegen Menschenrechte?

In der Beschwerde der Familie Zogaj wird unter anderem argumentiert, dass eine Ausweisung gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoße. Der VfGH wird nun entscheiden, ob die Beschwerde abgelehnt wird, ob die Entscheidung des Asylgerichtshofes bestätigt oder ob sie aufgehoben wird.

Bleiberecht unberührt

Wird die Entscheidung des Asylgerichts gegen die Familie Zogaj bestätigt, kann die Ausweisung durchgeführt werden. Wenn der Verfassungsgerichtshof die Entscheidung nicht bestätigt, muss das Asylgericht auf Basis dieses Erkenntnisses neu entscheiden. Unberührt davon ist die Frage eines eventuellen humanitären Bleiberechts für die Familie.

Genügt Zusatztaferl?

Der Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich auch mit der Frage der zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten. Konkret geht es wieder um die Ortstafel von Bleiburg, und zwar um die hinein montierte Zusatztafel mit dem slowenischen Namen Pliberk - anstelle einer normalen zweisprachigen Ortstafel in Deutsch und Slowenisch. Der Verfassungsgerichtshof hat Bedenken, ob das den Verpflichtungen Österreichs aus dem Staatsvertrag entspricht.

FPÖ will Volksabstimmung

Außerdem steht der Vertrag von Lissabon auf der Tagesordnung, beziehungsweise die Beschwerde mehrerer freiheitlicher Nationalratsabgeordneter gegen den Vertrag. Sie fühlen sich in ihren verfassungsmäßigen Rechten durch den Lissabon-Vertrag beeinträchtigt, sehen im Vertrag eine Gesamtänderung der Bundesverfassung und halten eine Volksabstimmung für nötig.

Kindergeld-Zuschuss

Der Verfassungsgerichtshof beschäftigt sich außerdem erneut mit dem Thema Kindergeld. Es geht um die Rückforderung von Zuschüssen. Nach alter Rechtslage konnte es sein, dass bei getrennt lebenden Eltern im Falle einer Rückforderung nicht derjenige Elternteil zurückzahlen muss, der das Kindergeld bezogen hat, sondern der andere - dagegen haben betroffene Väter Beschwerde eingelegt.

Grundsteuer - Einheitswerte

Weitere Entscheidungen sind unter anderem zu der Frage zu erwarten, ob die Berechnung der Grundsteuer auf Basis des sogenannten Einheitswertes verfassungswidrig ist - was weitreichende Folgen haben könnte, wenn der VfGH hier Bedenken hat.

Beratungen bis Ende Juni

Wann genau die Entscheidungen der 14 Verfassungsrichter zu den jeweiligen Fällen veröffentlicht werden, ist nicht bekannt. Insgesamt dauern die Beratungen bis zum 26.Juni.