Zustimmung von Klimaexperten

Klimaschutz: Länder verpflichtet

Um die Klimaschutz-Probleme Österreichs in den Griff zu bekommen, hat Umweltminister Nikolaus Berlakovich (ÖVP) die Bundesländer ins Boot geholt: Mit einer Grundsatzvereinbarung, dass auch die Länder verpflichtend zum Klimaschutz beitragen sollen. Klimaexperten und Umweltschutzorganisationen beurteilen die Einigung grundsätzlich positiv.

Mittagsjournal, 21.06.2010

Österreich drohen Strafzahlungen

Seit Jahren gehört Österreich beim Klimaschutz zu den Schlusslichtern in Europa. Nur Luxemburg und Spanien sind ähnlich weit davon entfernt, die Kyoto-Vorgaben bis zum Jahr 2012 zu erreichen. Es drohen hohe Strafzahlungen. Schuld daran sind auch Streitigkeiten zwischen Bund und Ländern. Jahrelang konnte man sich nicht einigen, wer beim Klimaschutz in welchen Bereichen die Verantwortung übernimmt, sagt Klaus Kastenhofer, von der Umweltschutzorganisation Global 2000.

"Unerträglicher Zustand"

Dass es jetzt eine Grundsatzvereinbarung zwischen Bund und Ländern über ein neues Klimaschutz-Gesetz gibt, beurteilt Kastenhofer daher als positiv: "Aus der Sicht von Global 2000 war es ein unerträglicher Zustand, dass die Föderalismus-Debatte das Klimaschutzgesetz seit Jahren blockiert hat. Insofern sehe ich es als einen großen Schritt in die richtige Richtung."

Länder in die Pflicht genommen

Mit dem neuen Klimaschutzgesetz sollen die Länder dazu verpflichtet werden, ihren Beitrag zu den Klimaschutzvorgaben für die Jahre 2013 bis 2020 zu leisten. Außerdem sollen die Länder mitzahlen, wenn das Klimaschutz-Ziel nicht erreicht werden sollte. Details muss der Umweltminister aber noch mit den Ländern ausverhandeln.

Handlungsspielraum der Länder nutzen

Trotzdem ist das ein sehr positiver Schritt, sagt die Klimaschutz-Expertin Angela Köppl vom Wirtschaftsforschungsinstitut. Denn die Länder hätten gerade beim Wohnbau und bei der Gebäudedämmung viel Handlungsspielraum. Etwa über die Bauordnung und die Wohnbauförderung. "In Vorarlberg etwa gibt es eine Verordnung, dass geförderter mehrgeschossiger Wohnbau nur mehr als Passivhaus errichtet werden kann. Daran sieht man, dass die Länder ein sehr schlagkräftiges Instrument in der Hand haben", sagt Köppl.

Bund macht Zugeständnisse

Allerdings haben sich die Länder auch einige Zugeständnisse heraus verhandelt. Zum Beispiel müssen sie sich nicht an den Strafzahlungen beteiligen, die auf Österreich zukommen, wenn das Kyoto-Ziel bis 2012 nicht erreicht wird. Mit dem Argument, diese Verpflichtung habe schließlich der Bund allein übernommen. Außerdem sollen die Kompetenzen beim Klimaschutz zwischen Bund und Ländern genauso bleiben, wie sie jetzt sind.

Klimaschutz soll Verfassungsrang haben

Aus Sicht von Global 2000 ein Wermutstropfen. Die Umweltschutzorganisation wünscht sich, dass der Klimaschutz in den Verfassungsrang erhoben wird. Damit würden dann auch Ländergesetze auf dem Prüfstand der Verfassungsrichter stehen, sagt Kastenhofer: "Wie man derzeit sieht, befindet sich Österreich innerhalb der EU bereits auf den letzten Plätzen, was den Klimaschutz anbelangt. Das zeigt, wie dringend notwendig es wäre, Verfassungskompetenzen und Bundeskompetenzen zu schaffen."

Insgesamt wird die Grundsatzvereinbarung zum Klimaschutz zwischen Bund und Ländern als Schritt in die richtige Richtung gesehen. Jetzt kommt es aber darauf an, welche Details dann im fertig ausverhandelten Klimaschutzgesetz stehen.

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