Nur minimale Reformpläne

Fünf Jahre Führerschein-Vormerksystem

Seit fünf Jahren gibt es in Österreich das Führerschein-Vormerksystem, seit fast drei Jahren wird über seine Reform debattiert. Herauskommen dürfte aber höchstens ein "Mini-Reförmchen" dieser österreichischen Variante des Punkteführerscheins. Denn die ÖVP will derzeit nur einem einzigen Änderungsvorschlag zustimmen.

Mittagsjournal, 28.06.2010

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Allzu scharf dürfte die geplante Verschärfung nicht ausfallen. Der einzige von der ÖVP begrüßte Vorschlag lautet: Wer dreimal innerhalb von drei Jahren ein Vormerkdelikt begeht, soll den Führerschein für drei Monate verlieren. Bisher galt eine kürzere Verjährungsfrist: Führerscheinabnahme bei drei Delikten in zwei Jahren, und eine kostenpflichtige Nachschulung bei zwei Delikten in zwei Jahren.

Keine Änderung?

Doch ÖVP-Verkehrssprecher Ferry Maier ist gegen diese beiden Reformvorschläge und zwar schlichtweg, weil er nach Expertendiskussionen zu diesem Schluss gekommen sei. Aber Maier zeigt sich gesprächsbereit. Deutlich positiver sieht SPÖ-Verkehrssprecher Anton Heinzl die Expertenvorschläge. Sie würden zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Österreich beitragen, so Heinzl. Aber wenn die ÖVP nicht doch noch zustimmt, dürfte es bei den bisherigen 13 Vormerkdelikten bleiben. Die am häufigsten geahndeten sind: Überschreitung der 0,5-Promillegrenze, keine oder mangelnde Kindersicherung und schlechter technischer Zustand der Fahrzeuge.

Ziel verfehlt oder doch erreicht?

ARBÖ-Sprecherin Lydia Ninz findet angesichts der vergleichsweise harmlosen geahndeten Delikte, man könnte sogar über eine Abschaffung des Vormerksystems diskutieren. Das Ziel, Hochrisikolenker zu erwischen und die Verkehrssicherheit wirklich zu erhöhen, sei ohnehin verfehlt worden. Ganz anders sieht es ÖAMTC-Chefjurist Hugo Haupfleisch: Dass nur 780 Lenkern der Führerschein abgenommen wurde und 6.400 Lenker zur Nachschulung oder zum Fahrsicherheitstraining mussten, zeige, dass das Vormerksystem sehr wohl wirke. Offenbar reiche eine Vormerkung bereits als Abschreckung vor weiteren, meint der ÖAMTC-Jurist.