Ministerrat verabschiedet Einigung
Eintracht um Transparenzdatenbank
Die Regierungsspitze hat nach der Einigung auf Mindestsicherung und Transparenzdatenbank ein Bild der Eintracht gezeichnet. Man sei zu einer guten Lösung gekommen, sagte Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ). Und Vizekanzler Josef Pröll (ÖVP) sprach auch im Hinblick auf die Mindestsicherung von zwei wesentlichen Bausteinen der Regierungspolitik.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 29.06.2010
Konfliktlösungskompetenz
Faymann strich die Fähigkeit der Koalition hervor, "Konflikte zu einer guten Lösung zu führen". Er betonte, dass die Regierung mit ihrem Kompromiss "den Pfad der Sparsamkeit und des sozialen Ausgleichs gehe". Pröll freute sich indes, dass man künftig "Missbrauch und Doppelgleisigkeiten" aufspüren könne.
Armutsbekämpfung und Bürgerservice
Die SPÖ betont naturgemäß die soziale Komponente: Österreich zeige in Zeiten der Wirtschaftskrise "Mut zur Armutsbekämpfung", so Faymann. Die ÖVP wiederum hat sich die "Beseitigung von Missständen" auf die Fahnen geschrieben, Pröll verspricht sich von der künftigen Transparenzdatenbank auch ein "umfassendes Bürgerservice".
"Schneller als gedacht"
Der Finanzminister, der das damals noch Transferkonto genannte Projekt im Herbst des Vorjahres aufs Tapet gebracht hatte, zeigte sich letztendlich überrascht vom Tempo der Umsetzung. "Vom Zeitplan her ist das ambitionierter, als ich mir das ursprünglich vorstellen konnte."
"Röntgenbild" statt "Neidkonto"
Der SPÖ-Kanzler, dessen Partei das Konto ursprünglich als Neidkonto abgelehnt hatte, verspricht sich nun, ein "ordentliches Röntgenbild" der österreichischen Förderlandschaft. Dies sei auch eine Voraussetzung für die Verwaltungsreform. Und er geht schon jetzt davon aus, dass es eines Tages Konsequenzen geben wird: "Was macht ein Arzt, nachdem er ein Röntgenbild gemacht hat - er zieht die richtigen Schlüsse. Das werden wir auch tun."
Zusatzkosten "locker darstellbar"
Pröll zeigte sich vorerst zuversichtlich, dass alle Bundesländer bei der Transparenzdatenbank mitmachen werden und deshalb das als letzte Möglichkeit vorgesehene Verfassungsgesetz gar nicht notwendig werden könnte. "Wir haben ein Jahr Zeit. Wir werden werben für dieses Projekt." Die Kosten für die Datenbank konnte der Finanzminister unter Verweis auf bereits bestehende Datenpools nicht konkretisieren. Er hielt aber fest, dass man sie budgetär "locker darstellen" könne. "Wir rechnen nicht mit Zusatzkosten im zweistelligen Millionenbereich."
Parteispenden nicht erfasst
Zwar werden staatliche Parteienförderungen in die Datenbank aufgenommen. Was im Dunkeln bleibt, sind hingegen die Parteispenden. SPÖ und ÖVP argumentieren damit, dass die Transparenzdatenbank nur staatliche Förderungen enthält und keine Spendendatenbank sei.
Mittagsjournal, 29.06.2010
Was in der Datenbank erfasst wird
Über Computer, ganz einfach per Mausklick sollen alle künftig nachschauen können, wie viel öffentliches Geld man vom Staat erhält und wofür. Die Leistungen gliedern sich in insgesamt fünf Kategorien.
Da wären zum einen Transferzahlungen, also Zahlungen ohne direkte Gegenleistung. Dazu gehören unter anderem Pflegegeld, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kinderabsetzbetrag oder Mietzinsbeihilfen.
Kategorie zwei umfasst Förderungen an Einzelpersonen oder juristische Personen, sprich Firmen, Vereine oder ähnliche. Wer beispielsweise Forschungsförderung, Bildungsprämie, Investitionsförderungen, Landwirtschafts- und Umweltförderungen erhält, kann dies in der Datenbank nachlesen.
Die dritte Gruppe von öffentlichen Leistungen beinhaltet Steuerersparnisse, die sich aus der Gruppenbesteuerung oder der begünstigten Besteuerung von Zulagen ergeben sowie Begünstigungen für Stiftungen.
Unter Kategorie vier fallen Sozialversicherungsleistungen in Geld, also Pensionen, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Unfallrenten.
Kategorie fünf beinhaltet Sachleistungen wie zum Beispiel den Gratis-Kindergarten, Gesundheitsleistungen, Schule oder Studium.
All das wird zusammengerechnet, der oder die betreffende weiß somit genau, wie viel Geld von der öffentlichen Hand ins Haushaltsbudget kommt.
Der Einblick auf das Konto ist auf die betreffende Person beschränkt, der Nachbar kann also nicht hineinschauen. Um Förderungen zu bekommen, kann diese Person der zuständigen Behörde Zugriff auf die Informationen gewähren.
Will die Politik die Daten veröffentlichen, dann geht das nur in zusammengefasster und anonymisierter Form und nur nach einem Beschluss im Ministerrat. Voraussetzung dafür: Es muss ein öffentliches Interesse an der Veröffentlichung bestehen.