Beschluss im Nationalrat
Mindestsicherung ersetzt Sozialhilfe
Der wichtigste Beschluss des Nationalrats am Mittwoch ist die Mindestsicherung. Sie ersetzt und vereinheitlicht die bisher je nach Bundesland unterschiedlich hohe Sozialhilfe. In Kraft treten soll sie am 1. September, was sich allerdings nicht in allen Bundesländern ausgeht. Dort soll sie dann rückwirkend ausgezahlt werden.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 07.07.2010
744 Euro mindestens
Die Mindestsicherung ist gleich hoch wie die Mindestpension. Das heißt, sie beträgt heuer 744 Euro, für Paare 1.116, zwölf Mal jährlich. Anspruch auf diese neue Form der Sozialhilfe haben alle Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Leben Kinder im gleichen Haushalt, erhalten sie 134 Euro Mindestsicherung, ab dem vierten Kind wird der Satz auf 112 Euro gesenkt.
Arbeitspflicht mit Ausnahmen
Allerdings müssen Mindestsicherungsempfänger bereit sein, eine Arbeit anzunehmen. Ist das nicht der Fall, wird die Leistung gekürzt oder fällt im Extremfall ganz weg. Ausgenommen davon sind Eltern mit kleinen Kindern und Menschen, die Angehörige zu pflegen haben.
Vermögen muss aufgebraucht werden
Wer eigenes Vermögen hat oder eine Erbschaft macht, muss dieses zuerst bis zu einem Freibetrag von rund 3.700 Euro aufbrauchen, erst dann kommt er oder sie in den Genuss der Mindestsicherung. Behalten dürfen die Bezieher jedoch ihre Eigentumswohnung, sofern sie selbst darin wohnen und diese, wie es heißt, angemessen ist. Ein allfällig vorhandenes Auto muss verkauft werden, außer es wird für die Arbeit benötigt.
Auch für EU-Bürger
Anspruchsberechtigt sind neben Österreichern auch EU-Bürger und EWR-Bürger, die in Österreich arbeiten, sowie Drittstaatenangehörige, die mehr als fünf Jahre in Österreich gelebt und gearbeitet haben.
100.000 Bezieher mehr
Das Sozialministerium rechnet damit, dass die neue Leistung rund 270.000 Personen zu Gute kommt, darunter 165.000 Menschen, die bisher Sozialhilfe bezogen haben.
Länder müssen zustimmen
Ausgezahlt wird die Mindestsicherung ab September, es sei denn, der jeweilige Landtag schafft es nicht, die notwendigen Beschlüsse zeitgerecht zu verabschieden. Die Bundesländer müssen nämlich noch zustimmen.