Haftbefehl in den USA

Schweiz lehnt Auslieferung Polanskis ab

Die Schweiz wird Regisseur Roman Polanski nicht an die USA ausliefern. Das hat die Schweizer Regierung bekanntgegeben. In den USA liegt gegen Polanski ein Haftbefehl vor wegen eines lange zurückliegendem Missbrauchsfalls.

Nachrichten, 12.07.2010

Hausarrest beendet

Roman Polanski ist frei und wird nicht an die USA ausgeliefert. Ein entsprechender Antrag sei abgelehnt wurden, wie Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf am Montag vor Journalisten in Bern bekanntgab. Ein Mangel im Auslieferungsgesuch der USA könne auch nach intensiven Abklärungen "nicht mit der notwendigen Bestimmtheit ausgeschlossen werden", schreibt das Justiz-und Polizeidepartement (EJPD). Die freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegen Polanski seien aufgehoben worden.

Opfer wünscht Einstellung

Widmer-Schlumpf betonte, dass die Entscheidung sich nicht auf den Sachverhalt beziehe, der Polanski vorgeworfen wird. Der 76-Jährige soll 1977 eine 13-Jährige bei einer Feier in Los Angeles mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und sexuell missbraucht haben. Das mittlerweile über 40-jährige Opfer meldete sich bereits mehrmals mit dem Wunsch zu Wort, das Verfahren solle eingestellt werden.

Flucht nach Frankreich

Polanski bekannte sich damals schuldig und verbrachte 42 Tage hinter Gittern. Er floh aber vor der Strafverkündung 1978 nach Frankreich und kehrte nie wieder nach Amerika zurück. Die USA werfen dem Filmemacher vor, sich der US-Justiz entzogen zu haben.

Seit Dezember in Hausarrest

Lange nach dem Vorfall - am 26. September 2009 - nahm die Schweiz den Regisseur auf Veranlassung der US-Justiz bei der Einreise fest und steckte ihn in Auslieferungshaft. Polanski wollte zu einem Filmfest nach Zürich. Seit Dezember befand er sich in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest.