Vereinbarungen aber möglich
Doch kein Bundes-Jugendschutzgesetz
Das seit langem diskutierte bundesweite Jugendschutzgesetz wird nun doch nicht kommen. Die Bundesländer legen sich weiterhin quer. Einige Punkte könnten aber bald doch vereinheitlicht werden, und zwar per Vereinbarung zwischen Bund und Ländern.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 17.07.2010
Neun unterschiedliche Vorschriften
Österreich hat weniger Einwohner als zum Beispiel die US-Metropole Chicago, und hat dennoch neun verschiedene Jugendschutzgesetze. Unter anderem dürfen Kinder in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland durchaus ohne Eltern verreisen. In Tirol ist eine Reise ohne Aufsichtsperson erst ab 18 möglich. Unterschiede gibt es auch beim erlaubten Alkoholkonsum, und selbst bei der Definition, wer als Jugendlicher zu gelten hat, sind sich die Länder nicht einig.
Mitterlehner verärgert
Noch vor dem Sommer hätte es in Österreich ein einheitliches Jugendschutz-Gesetz geben sollen - zumindest, wenn es nach dem Wunsch von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner (ÖVP) gegangen wäre. Er ist auch für Familie und Jugend zuständig. Doch wie schon einige Minister zuvor scheitert auch Mitterlehner offenbar am Widerstand einiger Bundesländer. Sie wollen die Kompetenz für den Jugendschutz in keinem Fall an den Bund abtreten. "Besonders der Westen weigert sich", ist Mitterlehner verärgert.
Länder pochen auf Kompetenzen
Die zuständigen Landesrätinnen von Vorarlberg und Tirol verweisen vor allem auf die höheren Altersgrenzen für Alkoholausschank an Jugendliche, die sie nicht senken wollen. Außerdem ist man prinzipiell gegen die Abgabe der Jugendkompetenz, denn die Jugendarbeit spiele sich in den Ländern ab, so die Begründung.
Vereinbarung statt Vorgabe
Bereit ist man aber zu einer Vereinheitlichung der Bestimmungen in einzelnen Bereichen, wie etwa bei den Ausgehzeiten. Während derzeit ein 15-Jähriger in der Steiermark um spätestens 23 Uhr daheim sein muss, darf er im benachbarten Oberösterreich eine Stunde länger ausbleiben, in Niederösterreich ist erst um ein Uhr nachts Schluss. Eine gewisse Harmonisierung wäre aber mit einer "15a-Vereinbarung" zwischen Bund und Ländern zu erreichen. Denn gegen einheitliche Regeln habe man nichts einzuwenden, sehr wohl aber etwas gegen eine zentralisierte Vorgabe durch den Bund, meint man auf Landesebene.