"Mangel an Enthusiasmus" bei Korruptionsbekämpfung

OECD-Experte: "Korruptionsoase Österreich"

Der Anti-Korruptionsexperte der OECD, der Schweizer Jurist Mark Pieth, kritisiert die Korruptionsbekämpfung in Österreich. Konkret wendet er sich gegen eine Gesetzesnovelle vom letzten Jahr. Man habe Bedenken, dass diese nicht OECD-konform sei, so Pieth, und spricht von einer "Korruptionsoase Österreich". Überhaupt sei Österreich bei der Korruptionsbekämpfung zu nachlässig.

Mittagsjournal, 06.08.2010

Nicht nur Steueroase

In dem neuen Gesetz habe man den "Einzugsbereich der staatlichen oder parastaatlichen Firmen sehr eingeschränkt". Und das habe man nicht nur für Österreich gemacht, sondern auch noch aufs Ausland ausgedehnt. Dabei habe man übersehen, dass Österreich eine wichtige Rolle beim Zugang zum Osten spiele, so Pieth. "Und dass im Osten nach wie vor sehr viele verstaatlichte oder halbstaatliche Unternehmen bestehen, die grade über den Zugang zu den Ressourcen verfügen. Und in dem ganzen Beriech ist Österreich plötzlich zu einer Art Korruptionsoase geworden. Also nicht nur Steueroase, sondern Korruptionsoase wäre das Thema, mit dem sich die OECD beschäftigt." Im Oktober werde man darüber befinden müssen, so Pieth.

Im schlechtesten Drittel

Der OECD-Korruptionsbekämpfer grundsätzlich über die Österreich: "Mir fehlt ein bisschen die Hartnäckigkeit in der Verfolgung von Auslandsbestechung." Und: Österreich befinde sich im schlechtesten Drittel aller Staaten, was Korruptionsbekämpfung betrifft. "Es gibt eine Gruppe von Staaten, die wenig Enthusiasmus zeigt, Korruption zu bekämpfen, und in die Gruppe würde ich Österreich im Moment einreihen."

Justiz "nicht überzeugend"

Der Anti-Korruptionsexperte charakterisiert Österreich als ein "Land mit zwei Seelen": Offiziell sei Österreich sehr aktiv in der Bekämpfung der Korruption, etwa durch die Schaffung der Antikorruptionsakademie in Laxenburg bei Wien. Andererseits seien die Staatsanwaltschaften und Gerichte bei der Bekämpfung der transnationalen Korruption nicht sehr überzeugend. Als Beispiel nennt Pieth die pauschale Einstellung Untersuchung der "Oil-for-Food"-Programme in Irak. Pieths konkrete Kritik an Österreich: 30 Fälle seien da verjährt, obwohl er, Pieth, einen Anfangsverdacht gesehen habe. Trotzdem seien keine Verfahrens eröffnet worden, was die Verjährung unterbrochen hätte.

Gaddafi- und Saddam-Gelder in der Schweiz

Pieth hält es auch für durchaus plausibel, dass Gelder von Gaddafi oder Saddam Hussein nach wie vor in der Schweiz geparkt sind. "Das sind Gelder, die von den Staatschefs mit größter Wahrscheinlichkeit veruntreut worden sind." Und es sei davon auszugehen, dass sie illegal gewonnen worden sind: "Da geht es um Summen, hunderte Millionen Dollar, die man nicht verdienen kann als normal Sterblicher."

Viel Schwarzgeld trotz "Weißgeldpolitik"

Die Schweiz hatte bisher ein Drittel des Weltmarktes für Private Banking, also der Anlage von großen Privatvermögen. Und Pieth geht davon aus, dass dahinter auch viel Schwarzgeld, auch mit "schwer kriminellem Hintergrund", verbirgt. Und dieses Problem bestehe weiterhin, obwohl die Schweiz zu einer "Weißgeldpolitik" gewechselt habe.

Mittagsjournal, 06.08.2010

Paragrafen und ein Amt

Was unter Korruption fällt, ist im Strafgesetzbuch unter Paragraf 302 und folgenden geregelt. Das reicht vom Missbrauch der Amtsgewalt, über Bestechlichkeit und Vorteilsannahme bis zur Vorbereitung von Bestechung, dem "Anfüttern". Zuständig für die Einhaltung ist das Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, das mit Jahresbeginn seine Tätigkeit aufgenommen hat.

Heftige Kritik

Die konkreten Antikorruptions-Bestimmungen stammen aus jener Gesetzesnovelle, die im Juli letzten Jahres nur mit den Stimmen der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP beschlossen wurden. Heftige Kritik daran gab und gibt es nicht nur von den Oppositionsparteien, sondern auch von zahlreichen Fachleuten - Strafrechtsjuristen ebenso wie Staatsanwälte oder Korruptionsbekämpfern.

Zweierlei Maß

Besonders umstritten sind zwei Punkte: zum einen, wer sich überhaupt an die Antikorruptionsregeln für Amtsträger halten muss: Das sind klassische Beamte und öffentliche Bedienstete sowie Nationalrats- oder Landtagsabgeordnete. Auch Mitarbeiter der Sozialversicherungen zählen dazu, nicht aber Mitarbeiter von staatsnahen Unternehmen wie ÖBB und Post, oder von Gemeindebetrieben, Energieversorgen oder ausgegliederte Landesspitälern. Für sie gelten nur die deutlich milderen Antikorruptionsregeln der Privatwirtschaft.

Verbot des "Anfütterns" abgeschwächt

Und zum anderen das bereits genannte "Anfüttern": darunter versteht man etwa wiederholte Geschenke, um das Wohlwollen von Beamten oder Politikern zu erreichen. Das war bis zur jüngsten Gesetzesnovelle verboten, was vor allem aus Wirtschafts- und Kulturkreisen heftig kritisiert wurde. Jetzt ist das "Anfüttern" nur mehr strafbar, wenn von vorneherein klar ist, dass als Gegenleistung irgendwann ein plichtwidriges Amtsgeschäft verlangt werden wird - also wenn bewiesen werden kann, dass sich ein Amtsträger damit für eine konkrete Pflichtverletzung kaufen lässt. Das "Anfüttern" für eine pflichtgemäße Amtshandlung - wenn also ein Beamter oder Politiker für kleine Gefälligkeiten eine Person oder Firma innerhalb seines Ermessensspielraumes bevorzugt - ist in Österreich nicht mehr srtafbar.