Aber kein Anwältevertrag ohne Gegenleistung

ÖBB bestätigen Millionen-Beraterhonorar

Die ÖBB bestätigen nun, dass "mehrere Millionen Euro" an den aus der BUWOG-Affäre bekannten Lobbyist Peter Hochegger geflossen sind. Zurückgewisen wird der "Profil"-Bericht, dass einer Wiener Anwaltskanzlei ein Millionen-Beraterhonorar ohne Gegenleistung erhalten haben soll.

Abendjournal, 09.08.2010

Teilweise Bestätigung

Der Rechnungshof hat schon vor Jahren kritisiert, dass ein - damals anonym gehaltener - Berater ohne nachvollziehbaren Nutzen für die ÖBB ein Honorar von 1,2 Millionen Euro erhalten habe. Dieser Berater war der Lobbyist Peter Hochegger und das Honorar lag laut Nachrichtenmagazin "Profil" nicht bei 1,2, sondern bei mindestens vier Millionen Euro. ÖBB-Konzernsprecher Michael Wimmer bestätigt nun gegenüber Ö1, dass Beraterhonorare an Hochegger geflossen sind: "Eine erste Sichtung hat ergeben, dass hier zwischen ÖBB und Hochegger mehrere Millionen Euro geflossen sind. Das kann ich jetzt schon bestätigen. Das Gesamtergebnis liegt aber noch nicht vor." Die genaue Höhe der Zahlungen an Hochegger könne man daher noch nicht beziffern, so Wimmer.

Vertrag - ja, ohne Gegenleistung - nein

Außerdem haben die ÖBB laut "Profil" im Jahr 2007 einen Rahmenvertrag mit der Wiener Anwaltskanzlei Lansky, Ganzger & Partner geschlossen, der der Kanzlei für zehn Jahre pauschal viereinhalb Millionen Euro garantiert, und zwar im Extremfall sogar ohne Gegenleistung. ÖBB-Sprecher Wimmer sagt, dieser Vertrag sei unter Empfehlung der zum Finanzministerium gehörigen Finanzprokuratur des Bundes zustande gekommen. Dass es keine Gegenleistungen der Kanzlei gegen habe, stimme nicht: "Die ÖBB hat keine Geschenke verteilt", so Wimmer. Die ÖBB seien sich keiner Schuld bewusst.

Vertrag "branchenüblich"

Die Kanzlei Lansky, Ganzger & Partner schreibt in einer Aussendung, mehrjährige Verträge mit einem garantierten Volumen seien durchaus branchenüblich, und es werde für jeden Cent auch die entsprechende Leistung erbracht.