Deutsches Gesetz schützt Arbeitnehmer
Verschärfte Bestimmungen bei Überwachung
Nach einer Reihe von Bespitzelungsskandalen in deutschen Unternehmen wie dem Discounter Lidl oder der Deutschen Bahn sollen Beschäftigte am Arbeitsplatz künftig besser gegen Überwachung geschützt werden. Im Kabinett wurde ein entsprechender Gesetzesentwurf beschlossen: die deutsche Bundesregierung will damit den Datenschutz von Arbeitnehmern stärken.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 25.08.2010
Keine Bespitzelung mehr
Der Chef darf in Zukunft nicht mehr heimlich seine Mitarbeiter mittels Überwachungskameras bespitzeln, so der Entwurf zum Datenschutzgesetz, der heute in Berlin verabschiedet wurde. In öffentlichen Bereichen wie etwa an Kassen sollen Kameras erlaubt sein, um Eigentum und Hausrecht zu schützen, so Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Alles Darüberhinausgehende werde verboten.
Arbeitgeber nicht zufrieden
Kritik am geplanten Verbot der heimlichen Videoüberwachung kommt hingegen von Seiten der Arbeitgeberverbände - Hauptgeschäftsführer Reinhard Göhner. Kriminalitäts- und Korruptionsbekämpfung dürfe nicht erschwert werden. Wenn ein konkreter Straftatverdacht vorliege, müsse ein Videobeweis möglich sein.
Eigenes Facebook-Verbot
Darüber hinaus darf der Gesundheitszustand von Bewerbern nicht ohne Grund ausgeforscht werden - auch Informationen aus sozialen Netzwerken, wie Facebook dürfen nicht herangezogen werden.
Opposition verlangt mehr
Der Gesetzesentwurf geht der Opposition nicht weit genug - so Olaf Scholz von der SPD: es gebe kein eigenes Arbeitnehmerdatenschutzgesetz, sondern es werde in das Datenschutzgesetz ein Paragraph eingefügt, hier fehle vieles, das nötig sei.
Zumindest ist dem Bespitzeln von Mitarbeitern wie es in großen deutschen Unternehmen praktiziert wurde, gesetzlich jetzt ein Ende gesetzt.