Heute Entscheidung über Fußfessel

Darf Elsner nach Hause?

Für den wohl berühmtesten Untersuchungshäftling Österreichs, Ex-Bawag-Generaldirektor, Helmut Elsner, ist heute Tag der Entscheidung. Das Wiener Landesgericht entscheidet heute ob er das Gefängnis verlassen kann. Elsner wäre der erste Untersuchungshäftling Österreichs, der eine elektronische Fußfessel erhielte.

Anwalt: Elsner schwer kranker Mann

Halbgesperre heißt jener Bereich des Wiener Landesgerichts, in dem über Helmut Elsners Zukunft entscheiden wird. Mit dabei sind Elsners Frau Ruth, der Anwalt, die zuständige Staatsanwältin und der Richter. Die Haftverhandlung eröffnet Helmut Elsners Anwalt: Er wird den Antrag auf elektronische Fußfessel vortragen. Erstens sei Elsner ein schwer kranker Mann. Zweitens werde Elsner seine Wohnung nicht verlassen, so Anwalt Karl Bernhauser: Nicht für Einkäufe, nicht für Spaziergänge und nicht für Arztbesuche. Wenn es nötig sei, könne ein Arzt bei Elsner einen Hausbesuch vornehmen.

Morgenjournal, 21.09.2010

Formale Voraussetzungen gegeben

Die formalen Voraussetzungen für eine Fußfessel erfüllt Elsner, sagt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Michaela Schnell: "Die Haftgründe Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr liegen bei Herrn Elsner nicht mehr vor. Er weist einen Wohnsitz im Inland auf. Die Wohnung ist auch geeignet eine entsprechende elektronische Überwachung zu gewährleisten."

Fluchtgefahr besteht

Wohl aber bestehe weiterhin Fluchtgefahr - doch die sei prinzipiell kein Hinderungsgrund, dass jemand eine Fußfessel erhält, so Schnell. "Die Fluchtgefahr besteht weiterhin. Durch die technische Überwachung könnte die Untersuchungshaft als Hausarrest fortgesetzt werden."

Richter entscheidet

Allerdings: wird die Fluchtgefahr als so intensiv eingestuft, dass der Untersuchungshäftling sich der Fußfessel entledigen und fliehen könnte, müsste die Fußfessel verweigert werden, heißt es im Justizministerium. Ob dies bei Helmut Elsner der Fall ist, entscheidet nun der zuständige Richter.