Er bleibt in Untersuchungshaft
Elsner bekommt keine elektronische Fußfessel
Helmut Elsner bekommt keine elektronische Fußfessel und bleibt in Untersuchungshaft. Das hat der Haftrichter am Dienstag entschieden, obwohl die Staatsanwaltschaft keinen Einwand hatte. Auch Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hatte Elsner als potentiellen Kandidaten für die elektronische Fußfessel genannt.
8. April 2017, 21:58
Abendjournal, 21.09.2010
Verteidiger: Beschwerde bei Oberlandesgericht
Helmut Elsner hat die Entscheidung gefasst aufgenommen, sagt sein Anwalt Jürgen Stephan Mertens, aber "für die Verteidigung ist es vollkommen unverständlich, wir werden eine entsprechende Beschwerde an das Oberlandesgericht schreiben, damit Herr Elsner endlich zu seinem Recht kommt", sagt Mertens.
Richter argumentiert mit Fluchtgefahr
Begründet hat der Richter seinen Beschluss, dem Ex-Bawag-Chef die elektronische Fußfessel zu verweigern, mit dem Argument der Fluchtgefahr. Denn der 75-jährige, schwer herzkranke Elsner hätte das Recht, Arztbesuche zu absolvieren, und diese könnte er zu Flucht nutzen. Ein Argument, das man natürlich nicht ganz ausschließen kann, weil die elektronische Überwachung prinzipiell nur innerhalb der überwachten Wohnung funktioniert. Jeder Häftling mit Fußfessel kann bei Arztbesuchen, oder wenn er einer Arbeit nachgeht, nicht von der Station zu Hause überwacht werden.
Justiz traut Elsner nicht
Er muss ein Handy bei sich haben und erreichbar sein. Dass Elsner angeboten hatte, seine Ärzte nur zu Hause zu empfangen, ließ der Richter nicht gelten. Offenbar traut die Justiz Elsner nach wie vor nicht, dank der Schwierigkeiten, die es bereitet hatte, ihn von Südfrankreich nach Österreich bringen zu lassen. Elsner war bei den Ermittlungen in der BAWAG-Causa mit dem Argument, er müsse sich operieren lassen, nicht in Wien zur Einvernahme erschienen. Außerdem werden ihm immer noch reiche Gönner nachgesagt, die eine Flucht unterstützen könnten.
Bandion: "Wie für Elsner gemacht"
Stellt sich die Frage, wie realistisch es tatsächlich ist, dass ein alter, schwer kranker Mann wie Elsner bei einem Arztbesuch die Fußfessel entfernt, um unerkannt ins Ausland zu fliehen. Denn selbst Justizministerin Claudia Bandion-Ortner sagte vor der Einführung der Fußfessel, dieses Instrument sei theoretisch wie für Elsner gemacht.
Elsner als einziger in Untersuchungshaft
Von allen im BAWAG-Prozess in erster Instanz verurteilten Managern, sitzt Elsner als einziger in U-Haft, und das schon seit dreieinhalb Jahren. Er gehört damit zu den am längsten einsitzenden Untersuchungshäftlingen Österreichs, obwohl grundsätzlich gilt, dass eine U-Haft so kurz wie möglich gehalten werden soll. Wäre das Urteil bereits rechtskräftig, dann wäre Elsner übrigens schon längst nicht mehr im Gefängnis. Wegen seiner Erkrankung wäre er haftuntauglich. Doch bei einer U-Haft gilt diese Einschränkung nicht.