Weiter Untersuchungshaft

Fußfessel für Helmut Elsner abgelehnt

Der ehemalige BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner bleibt weiter im Gefängnis. Das Wiener Straflandesgericht hat am Dienstag seinen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest zurückgewiesen.

Mittagsjournal, 21.09.2010

Fluchtgefahr gegeben

Der zuständige Haftrichter sei zur Überzeugung gelangt, dass die bei Helmut Elsner gegebene Fluchtgefahr einem elektronisch überwachten Hausarrest im Wege steht, legte Christina Salzborn, die Sprecherin des Wiener Straflandesgerichts, unmittelbar nach der Ablehnung der Fußfessel für den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor gegenüber der APA die Entscheidungsgründe dar. Dagegen meldeten Elsners Rechtsvertreter Karl Bernhauser und Jürgen Stephan Mertens unverzüglich Beschwerde an, mit der sich nun das Wiener Oberlandesgericht (OLG) auseinanderzusetzen haben wird.

Ruth Elsner: "Psychokrieg"

Gemäß §173 a Strafprozessordnung (StPO) kommt eine Fußfessel für U-Häftlinge dann infrage, wenn der "Zweck der Anhaltung (...) auch durch diese Art des Vollzugs der Untersuchungshaft erreicht werden kann", wie es im Gesetz wörtlich heißt. Dass dies bei ihrem Ehemann nicht angenommen wurde, empörte Ruth Elsner, die vor dem Grauen Haus den Ausgang der Haftverhandlung abgewartet hatte. "Natürlich eine Enttäuschung, gewaltig", kommentierte sie die den Weiterverbleib ihres Mannes im Gefängnis. Sie ortete "ein absurdes Theater" und "Psychokrieg". Dass Helmut Elsner nicht in den Hausarrest wechseln darf, sei "für einen normalsterblichen Mitteleuropäer ja nicht nachvollziehbar".

"Ich mache mir Sorgen um meinem Mann. Für den muss das eine gewaltige Niederlage sein. Auch psychisch. Das ist ein gewaltiger Stress, auch mental und körperlich", sagte Ruth Elsner zu den zahlreich erschienenen Medienvertretern.