Nationalrat beschließt Zivildienstnovelle
Zivildiener können zur Polizei
Die Novelle des Zivildienstes wird im Nationalrat beschlossen. Kern der Neuregelung ist, dass ehemalige Zivildiener künftig auch bei der Polizei arbeiten dürfen. Theoretisch könnten Ex-Zivildiener sogar Soldaten werden. Die Novelle enthält aber auch eine Ausweitung des Einsatzbereichs der Zivildiener, zum Beispiel in der Kinderbetreuung. Gültig ist die Novele ab 1. November.
8. April 2017, 21:58
Mittagsjournal, 22.09.2010
Polizei: Zuerst Militärgrundausbildung
Wer als Zivildiener zur Polizei will, darf das künftig. Er darf das aber nur nach Abgabe einer Erklärung, dass er Waffengewalt gegen Menschen nicht mehr aus Gewissensgründen ablehnt. Außerdem muss er bei der Zivildienstagentur das Erlöschen seiner Zivildienstpflicht beantragen. Und er wird eine militärische Grundausbildung nachholen müssen. Wie umfangreich diese ausfallen wird, ist noch offen. Das für die Polizeiausbildung zuständige Innenministerium wird mit dem Verteidigungsministerium noch vereinbaren, wie Zivildienern militärische Grundkenntnisse vermitteln werden sollen.
Theoretisch sogar zum Bundesheer
Auch andere Bereiche des öffentlichen Dienstes, in denen eine Waffe nötig sein kann, stehen Zivildienern nun offen. Sie könnten laut Gesetzestext sogar Soldat beim Bundesheer werden, zumindest theoretisch. Denn die genauen Einstellungsbedingungen für einen waffentragenden Dienstposten können die betroffenen Ministerien per Verordnung selbst regeln. Für die Justizwache etwa ist das Justizministerium zuständig und hier will man weiter am Grundwehrdienst als Voraussetzung festhalten. Bedarf an zusätzlichen Bewerbern sieht man im Büro von Justizministerin Claudia Bandion-Ortner derzeit ohnehin nicht.
Schusswaffenverbot wird gelockert
Teil der Novelle ist auch ein Lockern des bisherigen Schusswaffenverbots für ehemalige Zivildiener. Sie können künftig als Jäger, Sportschützen oder Mitglieder einer Schützenkompanie nach einem entsprechenden Bescheid Waffen kaufen, besitzen und führen.
Neue Einsatzbereiche für "Zivis"
Während des Dienstes wiederum können Zivildiener in mehr Bereichen als bisher eingesetzt werden: Kindergärten zum Beispiel können künftig Zivildiener anfordern, ebenso Einrichtungen, für die Integration und Beratung von Fremden.
Bei Fehlverhalten von Zivildienern wiederum können schneller als bisher Sanktionen verhängt werden.
Opposition gegen Novelle
Die Neuregeleung soll mit 1.November in Kraft treten. Die Abstimmung hier im Parlament steht noch aus, beschlossen wird die Zivildienstnovelle dann mit den Stimmen der Regierungsparteien SPÖ und ÖVP, die Opposition will geschlossen dagegen stimmen.