In Prospekten muss die Wahrheit drinnen stehen

Anleger gewinnt gegen Meinl-Bank

Der Oberste Gerichtshof hat in einem Urteil nun einem Anleger gegen die Meinl-Bank Recht gegeben. Laut oberstem Gericht wurde der von den Verlusten bei Meinl-European Land (MEL) Zertifikaten betroffene Kläger durch den Werbeprospekt der Meinl Bank irregeführt. Ob dieses Höchstgerichtsurteil auch für andere betroffene Anleger richtungsweisend ist, darüber gehen die Meinungen auseinander.

Abendjournal, 29.09.2010

Prospekte: Aufklärung über alle Risiken

Die Prospektwahrheit ist ein hohes Gut. Das hat der Oberste Gerichtshof schon in anderen Causen festgestellt und ist nun auch im Fall eines MEL-Anlegers zu dieser Entscheidung gekommen. Dem Käufer muss reiner Wein eingeschenkt werden, sagt der Sprecher des OGH Ronald Rohrer. Entsprechend zufrieden ist Anleger Anwalt Michael Poduschka über die Höchstgerichtsentscheidung: "Wir kämpfen seit zwei Jahren dafür. Es ist ein schöner Erfolg."

Beispielwirkung auf andere Verfahren

Vor allem weil der die MEL-Zertifikate über einen Finanzberater gekauft hatte, im Anlegerprofil seine Risikobereitschaft als hoch beziehungsweise extremhoch eingestuft hatte sagt Poduschka, der über 500 MEL-Anleger vertritt.

Laut OGH tut dies aber nichts zur Sache, weil sich der man auf die Aussagen im Werbeprospekt verlassen habe. Poduschka erwartet sich deshalb von diesem Höchstgerichturteil auch Beispielwirkung auf andere Anlegerverfahren: "Ich glaub, dass der größte Teil dieser Prozesse zugunsten der Anleger ausgehen werden."

Meinl-Bank: Einzelfall

Bei der Meinl-Bank ist man über die OGH Entscheidung weniger glücklich. Im Prinzip bedeutet das, dass Unterschriften mündiger Personen auf Dokumenten offenbar nicht gelten, sagt Meinl-Bank Vorstand Peter Weinzierl. Allerdings erwartet sich Weinzirl wenig Auswirkungen auf andere Anlegerverfahren: Der OGH sagt selbst, es ist die Situation bei jedem einzelnen Anleger genau zu erforschen."

Auch OGH-Sprecher Rohrer bestätigt diese Einschätzung des Höchstgerichtes. Es kommt darauf was einem Anleger gesagt wurde und wie sein Kenntnisstand war, so Rohrer.