Bundespräsidenten-Kandidatur ermöglichen

Fischer für Ende der Habsburgergesetze

Bundespräsident Heinz Fischer ist für ein Ende des Habsburger-Verbots in der Verfassung. Das besagt, dass Mitglieder der ehemaligen Herrscherfamilie Habsburg nicht Bundespräsident werden können. Diese Regelung hält Fischer für verzichtbar, das hat er bei einer Rede anlässlich des Verfassungstages am Verfassungsgerichtshof in Wien deutlich gemacht.

Mittagsjournal, 01.10.2010

Fischer: Auf Bestimmung verzichten

Ulrich Habsburg-Lothringen wäre gern bei der Wahl zum Bundespräsidenten im heurigen April angetreten - der ehemalige Grüne Gemeinderat hätte zwar gar nicht die nötigen 6.000 Unterstützungserklärungen erreicht, sein Antreten wäre aber laut Verfassung ohnehin verboten gewesen. Der bei eben dieser Wahl gewählte Bundespräsident Heinz Fischer sagt heute zum Habsburgerverbot: "das republikanische Prinzip ist heute so fest im Bewusstsein verankert, dass die Zeit gekommen ist, auf die Sonderbestimmung zu verzichten. Jemand, der Bundeskanzler oder Nationalratspräsident werden kann, könnte in unserer reifen Demokratie auch Bundespräsident werden."

Parteien dafür

Laut derzeit geltendem Wahlgesetz ist eine Kandidatur von Mitgliedern "regierender und ehemals regierender Häuser" bei einer Bundespräsidentenwahl verboten. Eine Beschwerde von Ulrich Habsburg-Lothringen beim Verfassungsgerichtshof dagegen hatte zuletzt keinen Erfolg.

Im Bericht der internationalen Wahlbeobachter der OSZE, die die Umstände der Bundespräsidenten-Wahl heuer untersucht und bewertet haben, wurde das Habsburger-Verbot als anachronistisch bezeichnet und seine Abschaffung empfohlen. Von den Regierungsparteien hat die Volkspartei schon vor dem Sommer vorgeschlagen, den entsprechenden Passus zu streichen. Die SPÖ zeigte sich zwar bereit für eine Diskussion, allerdings ohne Eile.

Mahnung an Regierung

Weitere Forderungen des Bundespräsidenten anlässlich des heutigen Verfassungstages waren die Schaffung eines Grundrechtekataloges und die Forderung an die Bundesregierung, eine Art Zwischenbricht zu dem auf Dezember verschobenen Budget vorzulegen - und zwar bis zum 22. Oktober, das ist jener Termin, bis zu dem laut Verfassung eigentlich ein Budget vorliegen müsste.