Wettbewerbsverzerrung durch Steuervorteil?

Brüssel nimmt Vatikan aufs Korn

Der Vatikan gerät wegen seiner ausgedehnten Steuerprivilegien in Italien in die Kritik der Europäischen Kommission. Brüssel untersucht, inwiefern die Sonderregeln für kirchliche Einrichtungen den Wettbewerbsregeln der EU widersprechen.

Abendjournal, 12.10.2010

Steuervorteile für die Kirche

In Zeiten der knappen Kassen drängt die Europäische Kommission darauf, dass die Mitgliedsstaaten Steuerschlupflöcher schließen. Schließlich leidet die gesamte Union, wenn ein Staat hohe Schulden macht. In Italien werden die meisten kirchlichen Immobilien kaum besteuert - obwohl katholische Hotels, Souvenirläden oder Pfarreikinos gute Geschäfte machen. Auch katholischen Privatschulen oder Krankenhäusern hat die Regierung in Rom zahlreiche Steuern erlassen.

Weltliche Maßstäbe

Das könnte ein unfairer Wettbewerbsvorteil sein, der in der EU verboten ist. Etwa zwei Milliarden Euro jährlich entgehen dem italienischen Staat. Im Vatikan weist man darauf hin, dass katholische Wohltätigkeitseinrichtungen der ganzen Gesellschaft dienen und daher zurecht steuerlich entlastet würden. Brüssel muss jetzt entscheiden, ob man bei der Besteuerung der Kirche ähnlich streng sein kann wie bei weltlichen Wirtschaftsunternehmen.