Fekters Vorwürfe zurückgewiesen
Asyl: Verwaltungsgericht wehrt sich
Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, weist die jüngsten Vorwürfe von Innenministerin Maria Fekter (ÖVP) zurück. Fekter hatte in einer Pressekonferenz den Verwaltungsgerichtshof öffentlich kritisiert - wegen ihrer Meinung nach zu langer Asylverfahrensdauer und zu vielen einstweiligen Abschiebestopps.
8. April 2017, 21:58
Morgenjournal, 19.10.2010
"Sorge" Fekters
Jahrelang hatte es gedauert, bis der Verwaltungsgerichtshof entschieden hatte, dass der Kosovare Augustin Komani in Österreich kein Asyl bekommt. Warum es so lange gedauert hat, ist Innenministerin Fekter völlig unverständlich. Und auch, warum Komani und damit auch seine Familie, so lange in Österreich bleiben durfte - immerhin gilt ja die Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof nur mehr als außerordentliches Rechtsmittel, also nicht mehr als Teil des normalen Verfahrens. Innenministerin Maria Fekter, in einer Pressekonferenz am Montag: "Große Sorgen" bereite ihr die Vorgangsweise des Verwaltungsgerichtshofes. Dieser habe "in unverständlicher Sorglosigkeit" einerseits die aufschiebende Wirkung zuerkannt und sich dann für die weitere Prüfung vier und mehr Jahre Zeit gelassen.
"Ich weise das zurück"
Der Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner will politische Motive für die Kritik Fekters an den Höchstrichtern erkannt haben: "Ich sehe darin den Versuch, in einer schwierigen politischen Situation den Verwaltungsgerichtshof in die Verantwortung zu bringen. Ich weise das zurück." Ja, der Verwaltungsgerichtshof habe lange gebraucht, sagt Jabloner selbstbewusst. Das liege aber an der Vielzahl der Verfahren, an den komplexen Gesetzen, die das Parlament erdacht habe.
Kaum Möglichkeiten
Jabloner: "Wenn ein Gerichtshof derart überfordert wird, hat er verschiedene Möglichkeiten: Er könnte alle Kräfte auf diesem Gebiet konzentrieren. Das würde bedeuten, dass alle andern Beschwerdeführer länger warten müssen - Steuerrecht, Baurecht und so weiter. Das kann nicht der Weg sein. Die Senkung des Kontrollniveaus kann auch nicht der Weg sein. Und die Möglichkeit, gerade im Bereich des Asyl- und Fremdenrechts mit einem etwas weniger strengen Maßstab zu judizieren, also staatsfreundlicher wenn man so will, das ist einem Gericht, das dazu da ist, Rechtsschutz zu gewähren, nicht zumutbar."
Abschiebestopp laut Gesetz
Und zum Thema aufschiebende Wirkung der Asylbeschwerden, also quasi die Zuerkennung eines Abschiebestopps, bis das Höchstgericht entschieden hat, sagt der VwGH-Präsident, das sei im Verwaltungsgerichtshof-Gesetz genau geregelt. "Die Entscheidungen waren gesetzmäßig. Was vielleicht überraschen wird: Es wird bei dieser Entscheidung nicht darauf Rücksicht genommen, wie wahrscheinlich es ist, dass der Betreffende dann am Ende Asyl bekommt."
Problem verlagert
Für den Verwaltungsgerichtshof neigt sich das Problem "Überlastung durch Asylverfahren" mittlerweile dem Ende zu: Seit 2008 hat er wegen einer Gesetzesänderung damit nichts zu tun. Das Problem ist jetzt auf den Verfassungsgerichtshof übergegangen. Auch dort klagt man schon seit mehr als einem Jahr: Zu viele Fälle, zu wenig Personal.